Wann gilt Steuerklasse 6 für Rentner? – Ist die Altersrente zu niedrig oder haben Rentner schlicht Lust, weiter tätig zu sein, können sie sich mit einem Nebenjob Geld hinzuverdienen. Liegt der Lohn dabei nicht über 520 Euro brutto pro Monat, bleibt er als geringfügige Beschäftigung (Minijob) steuerfrei.
Welche Steuerklasse wenn ich als Rentner Weiterarbeite?
Arbeiten als Rentner: Fallen Steuern und Sozialversicherungsabgaben an? – Steuern und Sozialabgaben richten sich nach dem Verdienst. Wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung als Rentner ausüben, also innerhalb des 450-Euro-Minijob-Bereichs bleiben, müssen Sie nichts versteuern.
- Für alle, die als Rentner arbeiten und über dieser Verdienstgrenze liegen, gelten die normalen Steuervorschriften.
- Arbeiten als Rentner über 450 Euro hinaus bedeutet: Sie unterliegen der Einkommenssteuerpflicht.
- Allerdings gewährt der Gesetzgeber bei der Beschäftigung von Rentnern einen Steuerfreibetrag.
Dieser wird Altersentlastungsbetrag oder Rentenfreibetrag genannt. Die Verdienste aus Ihrem Arbeiten als Rentner besteuert das Finanzamt nach der Klasse 6. Das ist die Steuerklasse mit den höchsten Abzügen, aber hier haben Sie keine Wahl. Klasse 6 gilt für alle Nebentätigkeiten, also auch für das Arbeiten als Rentner.
- Die Steuerklasse Ihrer Rentenbezüge bleibt davon unberührt.
- Die Art der Sozialversicherungsabgaben hängt davon ab, in welchem Alter Sie als Rentner arbeiten gehen – diesseits oder jenseits der Regelaltersgrenze? Jenseits besteht Beitragspflicht für die Kranken- und Pflegeversicherung.
- Fürs Arbeiten als Rentner besitzen Sie keinen Krankengeld-Anspruch.
Darum zahlen Sie einen ermäßigten Krankenversicherungsbeitrag. Haben Sie Ihre Regelaltersgrenze nicht erreicht, müssen Sie zusätzlich Beiträge an die Arbeitslosen- und Rentenversicherung entrichten.
Welche Steuerklasse bei hinzuverdienst?
Das Wichtigste in Kürze –
Die Lohnsteuerklasse 6 kommt zum Einsatz, wenn Arbeitnehmer:innen mehr als eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben. Sie betrifft Nebentätigkeiten, während der Hauptberuf nach den ersten fünf Steuerklassen besteuert wird. In der Steuerklasse 6 gibt es keine Freibeträge, und die Abgaben sind hoch. Arbeitnehmer:innen können selbst entscheiden, welche Anstellung der Steuerklasse 6 zugeordnet wird. Bei Fehlern in der Steuerklassenzuordnung kann eine Korrektur beim Finanzamt beantragt werden. Rentner:innen und Studenten mit mehreren Jobs können ebenfalls von der Steuerklasse 6 betroffen sein. Eine Alternative ist der Minijob, bei dem der monatliche Bruttolohn maximal 520 Euro beträgt. Arbeitnehmer:innen mit Nebentätigkeiten müssen jährlich eine Steuererklärung einreichen und können Werbungskosten und Sonderausgaben geltend machen. Die Lohnsteuerklasse 6 unterscheidet sich von den Steuerklassen 1 bis 5 durch fehlende Freibeträge und höhere Abzüge.
Wie wird der hinzuverdienst besteuert?
Und was ist mit Steuern? – Was viele jedoch vergessen: Auch Rentner müssen Ihr Einkommen versteuern. Und damit sind sowohl die Rentenzahlungen als auch der Hinzuverdienst gemeint.70 Prozent des gesamten Einkommens gilt es zu versteuern, es sei denn dieses liegt unter dem Grundfreibetrag von 9.168 Euro im Jahr (Stand 2019).
Ein Beispiel: Sie erhalten monatlich 1.000 Euro aus der gesetzlichen Rente. Pro Jahr macht das 12.000 Euro.70 Prozent davon sind steuerpflichtig, also 8.400 Euro. Da dieser Betrag unter dem Grundfreibetrag liegt, zahlen Sie keine Steuern. Verdienen Sie zu den 12.000 Euro noch 6.600 Euro hin (monatlich 550 Euro), liegt Ihr Gesamteinkommen bei 18.600 Euro.
In diesem Fall müssten Sie Steuern zahlen. Berechnen wir erneut 70 Prozent, landen wir bei einem Wert von 13.020 Euro und somit über dem Grundfreibetrag. Sie müssen folglich 13.020 Euro versteuern. Dabei gilt der normale Einkommenssteuertarif.
Wie viel dürfen Rentner dazuverdienen ohne Steuern zu bezahlen?
Rente wegen voller Erwerbsminderung (Regelung bis 31.12.2022) – Die Hinzuverdienst-Regelungen für Renten wegen voller Erwerbsminderung gleichen denen für vorgezogene Altersrenten. Die Hinzuverdienstgrenze liegt bei jährlich 6.300 Euro. Was Sie darüber hinaus verdienen, wird zu 40 Prozent von Ihrer Rente abgezogen.