Muss Ich Meinem Arbeitgeber Sagen Warum Ich Krank Bin?
Arbeitsrecht: Privatsphäre geht auch im Krankheitsfall vor Die Entbindung von der Schweigepflicht nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz betrifft nicht die Weitergabe der ärztlichen Diagnose. Wird ein Arbeitnehmer krank, sind Art, Ursache und Umfang seiner Erkrankung grundsätzlich seine Privatsache. Sie muss dem Arbeitgeber weder vom Beschäftigten noch vom Arzt mitgeteilt werden.
Wer durch seine Krankheit arbeitsunfähig wird, ist jedoch verpflichtet, den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit sofort zu erbringen und die voraussichtliche Dauer seines Fernbleibens von der Arbeitsstelle dem Arbeitgeber mitzuteilen. Nur in Ausnahmen, etwa bei ansteckenden Krankheiten, bei denen ein wichtiges betriebliches Interesse besteht, hat der Arbeitgeber Anspruch auf Mitteilung der Erkrankung.
Für Unsicherheit bei Beschäftigten sorgte eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13. Juli 2005. Demnach müssen Arbeitnehmer ihren Arzt von der Schweigepflicht entbinden, wenn der Arbeitgeber bei der Vorlage einer Folgebescheinigung bestreitet, dass eine neue Erkrankung vorliegt.
- Andernfalls verlieren sie den Anspruch auf Fortzahlung ihres Entgelts.
- Was sich einfach anhört, ist in der Praxis diffiziler und nicht etwa eine Mitteilungspflicht durch die Hintertür.
- Wann der Anspruch auf Lohnfortzahlung erlischt und wann ein Arzt von der Schweigepflicht entbunden werden darf, ist oft im Einzelfall zu prüfen.
Die Tücke liegt im Detail Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen einer Wiederholungserkrankung und einer Fortsetzungserkrankung. Wiederholungserkrankungen liegen dann vor, wenn die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers auf verschiedenen Ursachen beruht, also jeweils eine neue Erkrankung vorliegt.
- In diesen Fällen entsteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung jeweils neu.
- Ausgenommen sind neue Erkrankungen, die während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit eintreten.
- Wer also etwa am Ende der Rekonvaleszenzphase eines Beinbruchs an Grippe erkrankt, erhält sein Gehalt nicht über den grundsätzlichen Entgeltfortzahlungszeitraum von sechs Wochen hinaus.
Zwischen zwei verschiedenen Erkrankungen muss der Arbeitnehmer gearbeitet haben oder zumindest arbeitsfähig gewesen sein. Von Fortsetzungserkrankungen spricht man dagegen dann, wenn dieselbe Krankheit erneut auftritt, die Arbeitsunfähigkeit also auf demselben Grundleiden beruht.
In diesem Fall, wenn also dieselbe Erkrankung länger und öfter auftritt, ist ein Arbeitgeber nur zur Entgeltfortzahlung für sechs Wochen verpflichtet. Dauert die Krankheitsphase länger, ist der Arbeitgeber „frei ». Eine Ausnahme gilt dann, wenn zwischen dem Ende und dem Beginn von zwei Erkrankungen, die auf demselben Grundleiden beruhen, sechs Monate liegen oder, wenn seit Beginn der ersten Erkrankung aufgrund desselben Grundleidens zwölf Monate abgelaufen sind.
Diese recht komplizierte Regelung des § 3 Entgeltfortzahlungsgesetzes lässt sich knapp zusammenfassen: Bei neuen Erkrankungen muss ein Arbeitgeber grundsätzlich jeweils sechs Wochen lang das Entgelt fortzahlen, bei dauerhaftem Auftreten derselben Erkrankung muss ein Arbeitgeber nur einmal sechs Wochen bezahlen.
Der Arbeitgeber hat aus wirtschaftlicher Sicht ein großes Interesse zu erfahren, ob dieselbe oder ob neue Erkrankungen vorliegen. Die Beweislast, dass der Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltfortzahlung nur für einen Zeitraum von sechs Wochen besteht, liegt beim Arbeitgeber. Da Arbeitgeber die Art der Erkrankung des Arbeitnehmers nicht kennen, hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass im Fall einer Fortsetzungserkrankung auf Verlangen des Arbeitgebers die behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden sind.
Diese auf den ersten Blick sehr einschneidende Verpflichtung ist jedoch inhaltlich eingeschränkt: Ärzte dürfen allein darüber eine Auskunft geben, ob eine Fortsetzungserkrankung oder eine neue Erkrankung vorliegt. Die Übermittlung von Diagnosedaten ist nicht gefordert, Arbeitgeber haben kein Recht, die Art der Erkrankung des Arbeitnehmers zu erfahren.
Im Arbeitsalltag werden diese Grundsätze leider nicht immer berücksichtigt. Ärzte unterscheiden oft beim Ausfüllen der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht korrekt zwischen einer Ersterkrankung und einer Folgeerkrankung. Der Arbeitgeber kann so aus der Bescheinigung nicht ersehen, für welchen Zeitraum er zur Fortzahlung des Entgelts verpflichtet ist.
Andererseits nutzen Arbeitgeber ihre Vormachtstellung im Arbeitsverhältnis aus und verlangen von Arbeitnehmern Auskunft über die Art ihrer Erkrankung, obwohl Arbeitnehmer rechtlich dazu nicht verpflichtet sind. Es bleibt also dabei, Krankheiten – ob harmloser Schnupfen oder große Operation – sind Privatsache.
Ist man verpflichtet dem Arbeitgeber zu sagen welche Krankheit man hat?
4. Muss ich meinem Arbeitgeber mitteilen, was für eine Krankheit ich habe? – Gegen Ihren Willen hat der Arbeitgeber keinen Anspruch darauf zu erfahren, welche Krankheit Sie haben. Deshalb ist auf dem für den Arbeitgeber bestimmten Teil der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung keine Diagnose angegeben.
Was sage ich meinem Arbeitgeber Wenn er fragt was ich für eine Krankheit habe?
Muss dem Arbeitgeber während oder nach der Arbeitsunfähigkeit eine Auskunft über die Krankheitsursache gegeben werden? – Nein. Die Art der und ihre medizinische Ursache gehen den Arbeitgeber nichts an. Die Frage nach dem Gesundheitszustand ist zwar erlaubt, muss aber nicht beantwortet werden.
Wann muss ich meinem Arbeitgeber sagen warum ich krank bin?
Regelmäßig muss die Mitteilung am 1. Tag der Arbeitsunfähigkeit während der üblichen Betriebszeiten vor dem vorgesehenen Arbeitsbeginn erfolgen. Dabei genügt schon ein Telefonanruf oder eine E-Mail; eine besondere Form der Anzeige ist nicht vorgeschrieben.
Was darf der Arbeitgeber bei Krankheit verlangen?
Angaben zur Art der Erkrankung kann der Arbeitgeber grundsätzlich nicht verlangen. Eine Ausnahme besteht dann, wenn es sich um eine schwerwiegende ansteckende Krankheit handelt, die die Einleitung von Schutzmaßnahmen zugunsten anderer Personen erfordert.
Kann der neue Arbeitgeber herausfinden ob ich krank bin?
Welche Informationen darf der Arbeitgeber einfordern? – Krankendaten dürfen nicht nach Belieben eingefordert werden. Zwar hat der Arbeitgeber ein Anrecht darauf zu erfahren, wie lange der Arbeitnehmer krankgeschrieben ist und ob es sich dabei um ein Folgeattest handelt.
In der Regel erfährt er jedoch nicht mehr. Selbst wenn der Arbeitgeber sich über die Art der Erkrankung erkundigt, ist der Mitarbeiter nicht dazu verpflichtet, diese Information weiterzugeben. Der Grund dafür ist, dass daraus Nachteile entstehen könnten, beispielsweise wenn es sich um eine mentale Erkrankung handelt.
Spezielle Informationen einzufordern ist immer dann eine Option, wenn ein berechtigter Zweifel an der Krankheit besteht. In diesem Fall ist es dem Unternehmen jedoch nur möglich, einen Betriebsarzt zurate zu ziehen. So kann der Arbeitgeber zuverlässig in Erfahrung bringen, wie lange der Arbeitnehmer vermutlich ausfallen wird.
Was sage ich am Telefon Wenn ich krank bin?
Formulierung für eine telefonische Krankmeldung mit Krankenschein – Eine telefonische Krankmeldung mit Krankenschein könnte so erfolgen: „Guten Morgen, hier spricht XXX. Mir geht es heute gar nicht gut und ich werde gleich zum Arzt gehen. So, wie es jetzt aussieht, werde ich ein paar Tage ausfallen.
Was muss der Arbeitgeber bei Krankheit wissen?
Krankheit kann unter Umständen zur Kündigung führen – Allerdings darf sich der Arbeitgeber die Fehlzeiten des Arbeitnehmers notieren. Denn eine langanhaltende Krankheit kann im schlimmsten Fall zu einer Kündigung führen. Dafür muss der Arbeitnehmer allerdings mindestens zwei Jahre in Folge mehr als sechs Wochen erkrankt sein.
Weiterhin muss eine schlechte Zukunftsprognose gestellt werden. Während der Krankheit darf der Arbeitnehmer nichts tun, was seiner Genesung nicht förderlich ist. Wer beispielsweise erkrankt ist und eigentlich das Bett hüten muss, stattdessen aber dem Ehepartner im dessen Ladengeschäft aushilft, fördert damit nicht seine Genesung.
Wird der Arbeitgeber misstrauisch, so kann er durchaus einen Detektiv beauftragen, der dann der Frage nachgeht, ob der erkrankte Mitarbeiter sich gerade erholt oder aber einer anderen Tätigkeit nachgeht. So ist sich die Rechtsprechung mittlerweile einig, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Detektivkosten sogar erstatten muss, wenn dieser den Arbeitnehmer bei einer anderen, nicht gesundheitsförderlichen Tätigkeit überführt.
- Allerdings dürfen die Kosten nicht unverhältnismäßig hoch sein.
- In einem Fall hatte das Bundesarbeitsgericht die Kostenübernahme von 40.000 Euro abgelehnt.
- Generell gilt: ist man als Arbeitnehmer erkrankt, so hat der Arbeitgeber keinen Zugriff auf Daten, die Rückschlüsse über die Art der Erkrankung zulassen.
Gerade bei einem guten Verhältnis zum Arbeitgeber fragt der Arbeitgeber jedoch häufig höflich nach. Eine Antwort muss man darauf allerdings nicht geben. Krankheit: Was darf der Arbeitgeber wissen?/ Bild: Unsplash.com Mehr zum Thema Arbeitsrecht : Irrtümer im Arbeitsrecht – Arbeitgeberpflichten – Sozialplan Abfindung – Leistungsedingte Kündigung – Corona Arbeitsrecht – Corona Kündigung – Corona Betriebsrat – Ausbildungsplatz – Bundesdatenschutzgesetz – BrD – Bverfg – Das Arbeitsgerichtsgesetz ARGGB – Rücktritt Aufhebungsvertra g – Krankengeld Wie beurteilt das Gericht meinen Gesundheitszustand? – Dem Gericht muss immer eine Aufstellung der Krankenkasse über die Arbeitsunfähigkeitszeiten der letzten drei Jahre vorgelegt werden. Diese muss die Diagnosen angeben. Das Gericht kann dann Stellungnahmen der behandelnden Ärzte einholen. 3. Telefonisch oder per Email – wie muss ich mich krank melden? – Auf welchem Wege die Krankmeldung zu erfolgen hat, ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Grundsätzlich geht das sowohl telefonisch als auch per Mail oder Whatsapp-Nachricht. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten aber den im Betrieb üblichen Weg wählen. Kein „Gesundschreiben » nötig – Eine „Gesundschreibung » gibt es nicht. Daher besteht auch keine Notwendigkeit, ein ärztliches Attest vorzulegen, dass man wieder einsatzfähig ist. Im Einzelfall kann eine erneute Untersuchung vor Arbeitsantritt aber natürlich sinnvoll sein, um den Gesundheitszustand richtig beurteilen zu lassen. Wenn der Arbeitgeber ernste Zweifel an der Genesung hat, darf er Arbeitnehmer aber auch wieder nach Hause schicken. Er ist durch seine Fürsorgepflicht als Arbeitgeber sogar dazu verpflichtet. Besonders wenn die Gefahr besteht, dass sich andere Kollegen anstecken könnten. Übrigens: Über die Diagnose und Art der Erkrankung muss man den Arbeitgeber in der Regel nicht informieren. Dies wird nur auf der Bescheinigung für die Krankenkasse vermerkt. Auch ein Betriebsarzt ist an seine Schweigepflicht gebunden. Arbeitgeber rufen AU-Daten digital ab – Das Verfahren zur elektronischen AU-Bescheinigung sieht vor, dass Ärzte die Daten der Krankschreibung digital an die Krankenkassen senden. Diese wiederum übermitteln die Daten an die Arbeitgeber. Ein Papierausdruck ist somit weder für die Kassen noch für den Arbeitgeber erforderlich, wenn die Übermittlung reibungslos funktioniert. Dies gilt auch für Folgebescheinigungen. Melden Sie sich so rasch wie möglich, am besten direkt bei Arbeitsbeginn, krank. Bei Krankheit, die länger als drei Kalendertage geht und auf Verlangen schon früher, ist ein ärztliches Attest notwendig. 2021 waren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland durchschnittlich 11,2 Arbeitstage krank gemeldet. Ausfallkosten – Im Jahr 2018 waren die Mitarbeiter durchschnittlich 12,3 Tage arbeitsunfähig, Dies bedeutet bei einem Mitarbeiter, dessen Personalkosten inklusive Sozialversicherungsbeiträge jährlich 45.000 EUR betragen: 45.000 EUR : 365 Tage × 12,3 Tage = 1.516,44 EUR 1.516,44 EUR : 12,3 Tage = 123,29 EUR pro Krankheitstag. Wie viele Krankheitstage darf man haben? – Wie oft darf ich krank sein, ohne dass mein Arbeitsplatz gefährdet ist? – Hier gilt, dass der Arbeitgeber bis zu 30 Fehltage pro Jahr hinnehmen muss. Ist der Beschäftigte mehr als 30 Tage (also 6 Wochen) im Jahr krank, so gilt dies grundsätzlich als unzumutbar. Muss ein Arbeitnehmer auch während Krankheit für die Firma bereitstehen? – Ob ein Mitarbeiter im Krankheitsfall ans Telefon gehen muss, wenn der Vorgesetzte anruft, hängt von internen oder vertraglichen Regelungen ab. Normalerweise ist ein Arbeitnehmer nicht dazu verpflichtet, während Krankheit für das Unternehmen bereitzustehen. Das berufliche Telefonat gilt dann als Überstunde(n). Diese Zeit muss ausgeglichen oder bezahlt werden. Arbeitsunfähigkeit: Atteste dürfen vom Arbeitgeber abgelehnt werden – Arbeitnehmer sind zur Vorlage eines ärztlichen Attests verpflichtet, wenn sie länger als drei Tage ununterbrochen krank sind. Der durch einen Mediziner ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kommt aus rechtlicher Sicht ein hoher Beweiswert zu. Kein „Gesundschreiben » nötig – Eine „Gesundschreibung » gibt es nicht. Daher besteht auch keine Notwendigkeit, ein ärztliches Attest vorzulegen, dass man wieder einsatzfähig ist. Im Einzelfall kann eine erneute Untersuchung vor Arbeitsantritt aber natürlich sinnvoll sein, um den Gesundheitszustand richtig beurteilen zu lassen. Wenn der Arbeitgeber ernste Zweifel an der Genesung hat, darf er Arbeitnehmer aber auch wieder nach Hause schicken. Er ist durch seine Fürsorgepflicht als Arbeitgeber sogar dazu verpflichtet. Besonders wenn die Gefahr besteht, dass sich andere Kollegen anstecken könnten. Übrigens: Über die Diagnose und Art der Erkrankung muss man den Arbeitgeber in der Regel nicht informieren. Dies wird nur auf der Bescheinigung für die Krankenkasse vermerkt. Auch ein Betriebsarzt ist an seine Schweigepflicht gebunden. : Arbeiten trotz Krankschreibung | BARMERKann ich mich per Whatsapp krank melden?
Bin ich verpflichtet mich gesund zu melden?
Kann der Arbeitgeber bei der Krankenkasse anrufen?
Wie kurzfristig darf ich mich krank melden?
Wie viele Tage im Jahr krank ist normal?
Wie viel kostet ein kranker Mitarbeiter pro Tag?
Wie viele Tage im Jahr darf man krank sein?
Kann der Arbeitgeber beim Arzt anrufen?
Wann darf der Arbeitgeber eine Krankmeldung ablehnen?
Bin ich verpflichtet mich gesund zu melden?