Eine Polyneuropathie liegt vor, wenn gleichzeitig mehrere periphere Nerven im Körper nicht richtig funktionieren.
Infektionen, Toxine, bestimmte Arzneimittel, Krebs, Nährstoffmangel, Diabetes, Autoimmunerkrankungen und andere Erkrankungen können eine Fehlfunktion vieler peripheren Nerven zur Folge haben. Es kommt eventuell zu Empfindungsverlust, Schwäche oder zu beiden Symptomen, zuerst in den Füßen und Händen und anschließend in den Armen, Beinen oder dem Rumpf. Die Diagnose lässt sich anhand der Ergebnisse von Elektromyografie, Messungen der Nervenleitungsgeschwindigkeit sowie Blut- und Urintests nachweisen. Wenn es bei der Behandlung der ursächlichen Störung nicht zu einer Beseitigung der Symptome kommt, ist der Einsatz von Physiotherapie, bestimmten Arzneimitteln und anderen Maßnahmen sinnvoll.
Polyneuropathie kann folgende Ausprägungen haben:
Akut (plötzlicher Beginn) chronisch (langsame Entwicklung, oft über Monate oder Jahre hinweg).
Eine Akute Polyneuropathie ist auf viele Ursachen zurückzuführen:
Bestimmte Toxine, z.B. Trikresylphosphat (TOCP) und Thallium
Die Ursache für eine chronische Polyneuropathie ist häufig unbekannt. Zu den bekannten Ursachen gehören:
Arzneimittel, u.a. das Antiepileptikum Phenytoin, einige Antibiotika (Chloramphenicol, Nitrofurantoin und Sulfonamide) sowie einige Mittel zur Chemotherapie (Vinblastin und Vincristin)
Die häufigste Form der chronischen Polyneuropathie ist oft auf mangelnde Kontrolle des Blutzuckerspiegels bei Diabetikern zurückzuführen. Ein übermäßiger Konsum von Alkohol kann jedoch auch eine Rolle spielen. Abhängig von der Ursache können sich Polyneuropathien auf folgende Bereiche des Körpers auswirken:
Motorische Nerven (die die Bewegung der Muskeln kontrollieren) Sensorische Nerven (die die sensorischen Informationen weiterleiten) Hirnnerven (die Kopf, Gesicht, Augen, Nase, bestimmte Muskeln und Ohren mit dem Gehirn verbinden) Autonome Nerven (die unwillkürliche Funktionen wie Blutdruck und Herzfrequenz steuern) Eine Kombination der oben genannten Infektionen
Eine Polyneuropathie kann durch Schäden an den folgenden Stellen entstehen: Die Symptome der Polyneuropathie können – je nach Ursache – plötzlich auftreten (akut, über einige Tage bis zu einigen Wochen) oder sie entwickeln sich langsam und treten über einen längeren Zeitraum auf (chronisch, über Monate oder Jahre).
Viele chronische Polyneuropathien wirken sich hauptsächlich auf das Empfindungsvermögen aus. Gewöhnlich sind anfangs die Füße betroffen, manchmal aber auch die Hände. Prickeln, Taubheit, brennender Schmerz und Verlust des Vibrationsempfindens und des Lagesinns (Unfähigkeit, die Arme und Beine zu spüren) sind die auffälligsten Symptome.
Da die Betroffenen die Lage ihrer Gelenke nicht spüren, gehen sie wackelig und stehen nicht sicher. Dabei werden oft die Muskeln nicht benutzt. Sie werden also letztendlich schwach und verkümmern. Das führt eventuell zu ihrer Steife und andauernden Verkürzung (Kontrakturen).
Häufig entwickeln sich zusätzlich Auffälligkeiten im vegetativen Nervensystem Überblick über das vegetative Nervensystem Das vegetative Nervensystem reguliert bestimmte Prozesse im Körper, z.B. Blutdruck und Atemfrequenz. Dieses System arbeitet automatisch (autonom), ohne bewusste Mitwirkung einer Person.
Störungen. Erfahren Sie mehr, das die automatisch ablaufenden Körperfunktionen regelt (wie Blutdruck, Herzschlag, Darmfunktion, Speichelbildung und Blasenkontrolle). Typische Beschwerden sind Verstopfung, Störung der Sexualfunktion und fluktuierender Blutdruck – am auffälligsten ist ein plötzlicher Abfall des Blutdrucks beim Aufstehen ( orthostatische Hypotonie Schwindel oder Benommenheit beim Aufstehen Bei einigen Menschen, insbesondere im höheren Alter, fällt der Blutdruck im Sitzen oder beim Aufstehen äußerst stark ab (dies nennt man orthostatische oder posturale Hypotonie).
Untersuchung durch den Arzt Elektromyografie und Messung der Nervenleitfähigkeit Blut- und Urintests zur Ursachenfeststellung
Eine chronische Polyneuropathie lässt sich in der Regel an den Symptomen erkennen. Eine körperliche Untersuchung kann bei der Diagnose der Polyneuropathie und Ursachenfindung helfen.
Eine Polyneuropathie zu bestätigen Ihren Schweregrad zu bestimmen Zu bestimmen, ob motorische Nerven, sensorische Nerven oder eine Kombination beider Arten beteiligt sind
Nach der Diagnosestellung ist die – ggf. heilbare – Ursache der Polyneuropathie zu erkennen. Es wird nach ähnlichen Symptomen sowie ihrer Entwicklungsgeschwindigkeit gesucht. Diese Informationen können Aufschluss über mögliche Ursachen geben. Blut- und Urinuntersuchungen geben eventuell Aufschluss darüber, was die Polyneuropathie hervorruft, z.B.
Diabetes, Niereninsuffizienz oder eine Schilddrüsenunterfunktion. Manchmal ist eine Nerven- oder Muskelbiopsie notwendig. Polyneuropathie an den Händen und Füßen ist manchmal der erste Hinweis auf Diabetes. Manchmal, wenn sich nach umfassenden Untersuchungen keine auffällige Ursache nachweisen lässt, ist die Neuropathie auf eine erbliche Form zurückzuführen, von der zwar andere Familienangehörige leicht betroffen sind, die aber nie bei ihnen diagnostiziert wurde.
Bei einer weit verbreiteten, sich rasch verstärkenden Schwäche werden andere Tests durchgeführt:
Mit einer Spirometrie Einsatz eines Spirometers wird festgestellt, ob die Atmungsmuskulatur betroffen ist. Mit der Spirometrie wird gemessen, welches Luftfassungsvermögen die Lunge aufweist und wie schnell die Luft wieder ausgeatmet werden kann.
Behandlung der Krankheitsursache Schmerzbehandlung Manchmal Physio- und Ergotherapie
Eine spezifische Behandlung der Polyneuropathie ist durch folgende Ursachen bedingt:
Arzneimittel und Toxine : Das Absetzen des Arzneimittels oder Vermeiden einer Exposition gegenüber dem Toxin kann die Polyneuropathie mitunter rückgängig machen. Manche toxischen Wirkungen lassen sich durch entsprechende Gegenmittel beseitigen. Übermaß an Vitamin-B6: Das Absetzen des Vitamins führt eventuell zur Heilung.
Lässt sich die Ursache nicht beseitigen, liegt der Schwerpunkt der Behandlung auf der Beseitigung der Schmerzen und der Muskelschwäche. Physiotherapie verringert manchmal die Muskelsteife und kann verhindern, dass sich die Muskeln verkürzen und steif werden. Copyright © 2023 Merck & Co., Inc., Rahway, NJ, USA und seine verbundenen Unternehmen. Alle Rechte vorbehalten.
Was kann Polyneuropathie auslösen?
Welche Ursachen und Risikofaktoren gibt es für die Polyneuropathie? – Warum bekommt man eine Polyneuropathie? Für diese gibt es viele mögliche Auslöser. Mit am häufigsten verursachen Diabetes mellitus Typ 2 und chronischer Alkoholmissbrauch die Nervenschäden.
Beide Faktoren zusammen sind für fast die Hälfte aller Neuropathien verantwortlich. Warum die Zuckerstoffwechselstörung Diabetes mellitus das Nervengewebe angreift, ist noch nicht vollständig erforscht. Expertinnen und Experten vermuten, dass der ständig erhöhte Blutzucker feinste Blutgefäße schädigt, welche die Nerven umspinnen und versorgen.
Die diabetische Polyneuropathie zählt zu den Spätkomplikationen der Diabetes-Stoffwechselstörung. Das heißt, je länger die Krankheit besteht, desto wahrscheinlicher ist die Entstehung einer Neuropathie. Bei der Polyneuropathie unterscheiden Medizinerinnen und Mediziner nach der Betrachtung der Nervenfasertypen mindestens zwei Hauptformen:
die sensomotorische Polyneuropathie mit Empfindungs- und Bewegungsstörungen sowie Schmerzen die autonome Neuropathie, bei der das vegetative Nervensystem betroffen ist
Daneben gibt es die Möglichkeit, Neuropathien nach ihrer Ursache zu unterscheiden. So entsteht beispielsweise die infektiöse Polyneuropathie (Polyneuritis) aufgrund einer Erregerinfektion. Bei der alkoholbedingten Polyneuropathie spielt neben der akuten Giftwirkung des Alkohols eine langfristige Unterversorgung mit B-Vitaminen eine Rolle.
Alkoholabhängige Menschen ernähren sich häufig einseitig und ungesund. Diese Mangelernährung kann unter anderem zu einer Unterversorgung mit B-Vitaminen führen, was wiederum die Schädigung von Nervenstrukturen begünstigt. Alkoholische Polyneuropathie: Symptome Die alkoholische Polyneuropathie entwickelt sich in der Regel langsam.
Die meisten Erkrankten beschreiben Nervenstörungen in den Beinen. Sie leiden unter Schmerzen, Missempfindungen und Sensibilitätsstörungen. Auch Muskelschwund und schwere Muskelerschlaffungen (Paresen) können auftreten. Möglicherweise führen die durch die Polyneuropathie bedingten Schmerzen in den Beinen zu Schwierigkeiten, richtig zu stehen und zu Gangunsicherheit.
Auch Medikamente und giftige Substanzen können Nerven schädigen. Dazu zählen beispielsweise manche Chemotherapeutika (Krebsmedikamente), Schwermetalle wie Blei oder Gifte wie Arsen. Seltener sind genetisch bedingte Formen der Polyneuropathie, entzündliche Polyneuropathien und Polyneuropathien, die Ausdruck einer Autoimmunerkrankung sind.
Bei einer Autoimmunkrankheit richtet sich das Immunsystem gegen körpereigene Strukturen. Beispiel Guillain-Barré-Syndrom: Hier zeigen sich erste Polyneuropathie-Symptome in den Beinen mit plötzlich eintretender Schwäche. Danach breiten sie sich weiter nach oben aus.
- Wann entstehen Polyneuropathien? Die seltenen genetisch bedingten Polyneuropathien führen häufig schon im Kindesalter zu schweren Ausfallerscheinungen.
- Neuropathien bei Kindern entstehen jedoch zu zwei Dritteln nach oder in Zusammenhang mit einer Infektionskrankheit.
- Das letzte Drittel machen chronische Neuropathien aus, hiervon sind 25 Prozent genetisch bedingt.
Erworbene Polyneuropathien, beispielsweise auf Basis eines fortgeschrittenen Diabetes mellitus Typ 2 oder langjährigen Alkoholmissbrauchs, treten dagegen überwiegend im höheren Erwachsenenalter auf. Bei etwa jeder fünften erkrankten Person bleibt die Ursache der Polyneuropathie trotz umfassender Diagnostik unklar.
Wie stoppe ich Polyneuropathie?
Weitere Therapien bei Polyneuropathie – Bei anderen Formen der Polyneuropathie ist die Behandlung schwieriger. Zum Beispiel wird die entzündliche Polyneuropathie mangels eindeutiger Ursache mit Kortison und Schmerzmitteln behandelt, um die Symptome zu lindern. Mögliche Therapien:
- In vielen Fällen haben sich zur Schmerzbekämpfung, Medikamente gegen Krampfanfälle ( Antikonvulsiva ) und physikalische Therapie bewährt.
- Auch Naturheilverfahren können helfen – allerdings nur in der Anfangsphase der Erkrankung, wenn das Kribbeln beginnt.
- Capsaicin ist für die Schärfe der Chilischoten verantwortlich und hat sich in Form von Capsaicin-Pflastern auf der Haut in als erfolgversprechendes Mittel gegen Polyneuropathie erwiesen. Es betäubt nicht nur den schmerzenden Bereich und steigert die Durchblutung, sondern scheint sogar die Neubildung kleiner Nervenfasern anzuregen. Allerdings funktioniert das nicht bei allen Betroffenen.
- Bei der Elektrotherapie werden die Nerven durch Impulse aus einem speziellen Schrittmacher so stimuliert, dass Erkrankte statt Schmerzen ein leichtes Kribbeln spüren.
- Bei Schmerzen und Empfindungsstörungen in den Füßen haben sich Akupunktur und Fußreflexzonenmassage mit scharfen Salben (Capsaicin) bewährt.
- Viel Bewegung, zum Beispiel Aquagymnastik und Gehtraining, und Physiotherapie unterstützen die medikamentöse Behandlung und helfen, eine Polyneuropathie in Schach zu halten.
Die Therapien müssen dauerhaft durchgeführt werden. Eine Pause beeinträchtigt schnell den Behandlungserfolg. Viele der ambulanten Leistungen müssen Erkrankte selbst bezahlen. Gegen die fortschreitende Gangunsicherheit wirkt Gleichgewichtstraining in der Physiotherapie. So können gefährliche Stürze verhindert werden und das Fortschreiten der Gangstörung wird eingedämmt.
Kann eine Polyneuropathie geheilt werden?
Hat die Polyneuropathie zum Zeitpunkt ihrer Diagnose bereits irreversible Nervenschäden verursacht, ist sie nicht mehr heilbar. Eine diabetische Polyneuropathie ist kaum heilbar, da zumeist schon irreversible Schäden an den sensiblen Nervenfasern eingetreten sind.
Wie fängt eine Polyneuropathie an?
Polyneuropathie – es beginnt mit Kribbeln und endet mit Schmerzen Die Polyneuropathie ist eine Erkrankung der peripheren Nerven. Die Reizweiterleitung funktioniert nur eingeschränkt oder gar nicht mehr. Zu Beginn klagen die Betroffenen über ein Kribbeln oder Taubheitsgefühl.
- Die Symptome treten an den Füßen, seltener an den Händen auf, können aber auch andere Teile des Körpers betreffen.
- In späteren Stadien kommt es zu Schmerzen und zu einer Abnahme des Berührungsempfindens, sogar starke Kälte und Hitze werden nicht mehr gespürt.Ursache für die Polyneuropathie ist in Österreich meist ein Diabetes mellitus.
Die Stärke der Nervenschädigung hängt vom Lebensalter, der Erkrankungsdauer und der Blutzuckereinstellung ab. In der Klinik Pirawarth wird die Polyneuropathie sowohl als führende Diagnose, oft aber auch als Zusatzbefund bei einer anderen Grundkrankheit entdeckt.
Welche Lebensmittel sollte man meiden bei Polyneuropathie?
Was sind die wesentlichen Ursachen der Polyneuropathie Erkrankung? – Ich habe das bereits auf einigen anderen Seiten beschrieben. Somit kann dies nochmals als Zusammenfassung wahrgenommen werden:
Diabetes-Komplikation ist die Hauptursache für Neuropathie Diabetes ist heute die Hauptursache für Neuropathie, Über 70% der Diabetes-Patienten entwickeln Symptome. Um Diabetes zu vermeiden, verwalten Sie Ihren Blutzucker sorgfältig. Dies kann eine gute Möglichkeit sein, die Auswirkungen der diabetischen Neuropathie zu verhindern, sogar umzukehren. Häufige andere Ursachen der Neuropathie Während Diabetes die Hauptursache für periphere Neuropathie ist, gibt es andere Ursachen wie Vitamin B12-Mangel, Alkoholismus, Chemotherapie, traumatische Verletzungen und Exposition gegenüber Toxinen. Bestimmte Medikamente können die Nerven schädigen Bei Menschen, die an Diabetes leiden, kann unterschiedliche Medikament die Nerven schädigen. Es wird in einer aktuellen Studie mit einem Vitamin B12-Mangel in Verbindung gebracht, der zu einer Neuropathie führen kann. Vorbeugung ist der Schlüssel Es stimmt zwar, dass manche Nervenschäden die Folge von Verletzungen oder Operationen sind, aber in manchen Fällen kann man einer Neuropathie vorbeugen – oder ihr Fortschreiten zumindest verlangsamen.Da Diabetes eine der Hauptursachen für periphere Neuropathie ist, ist sie auch eine der am besten vermeidbaren Krankheiten. Achten Sie auf Ihre Ernährung und treiben Sie Sport, um die Entwicklung von Diabetes zu vermeiden. Schmerzen umfassen mehr als Schmerz und Kribbeln Schmerzen und Kribbeln sind zwar häufig und die am leichtesten zu erkennenden Symptome, aber sie sind nicht die einzigen. Es gibt drei Arten von peripheren Nerven: sensorische, autonome und motorische. Jeder kann unterschiedliche Symptome aufweisen. Sensorische Nervenschäden verursachen häufig Schmerzen, Kribbeln und Taubheit. Motorische Nervenschäden können zu Schwierigkeiten beim Gehen, Aufheben von Gegenständen und Bewegen der Arme führen. Autonome Nervenschäden betreffen mehr Ihrer unwillkürlichen Funktionen, wie Atmung, Schwitzen, Blutdruck. Ihre Ernährung kann Ihre Symptome verschlimmern Ihre Ernährung kann Ihren Nerven entweder helfen oder schaden. Um die Symptome zu verbessern, sollten Sie Lebensmittel mit viel Zucker, künstlichen Süßstoffen und raffiniertem Getreide meiden.Diese Lebensmittel können Ihre Nerven belasten und die Nervenschmerzen reizen. Studien zeigen, dass eine fettarme Ernährung mit Vollwertkost in Verbindung mit Bewegung einen positiven Einfluss auf die Neuropathie hat.
Gerne können Sie mit uns Kontakt aufnehmen oder direkt Online einen Termin vereinbaren. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören und Ihnen helfen zu können.
Kann Stress eine Polyneuropathie auslösen?
Stress als Ursache von Polyneuropathie Stress ist die Ursache vieler Erkrankungen. Als Ursache von Polyneuropathie wird er nicht immer erkannt. Er kann jedoch sowohl eine primäre als auch eine sekundäre Ursache einer Polyneuropathie sein. Als primäre Ursache, als Hauptauslöser einer Polyneuropathie, kommt Stress seltener in Frage.
- Häufiger ist er die sekundäre Ursache von Polyneuropathie.
- Dauernde Stressbelastungen können zu Schlafproblemen, Nervosität, Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Bluthochdruck, Herzrhythmusstörungen oder Herzinfarkt, Schilddrüsenüberfunktion, erhöhter Infektanfälligkeit durch ein geschwächtes Immunsystem, aber auch zu Diabetes führen.
Die häufigste Ursache einer Polyneuropathie ist Diabetes mellitus. Durch Stress können die Symptome von Diabetes, aber auch einer Polyneuropathie verstärkt werden. Stress kann die Entstehung einer Gürtelrose begünstigen, die in einigen Fällen die Entstehung einer Polyneuropathie auslöst oder begünstigt.
Ann der Arzt bei Ihnen keine eindeutige Ursache für die Polyneuropathie feststellen und sind Sie dauerndem Stress ausgesetzt, sollten Sie Ihren Arzt über die Stressbelastung informieren. Die autonome Polyneuropathie Macht sich eine Polyneuropathie durch Kribbeln in Händen oder Füßen bemerkbar, handelt es sich um eine periphere Polyneuropathie.
Eine autonome Polyneuropathie kann verschiedene Organe wie Herz und Kreislauf, Magen-Darm-Trakt, Nieren und Blase oder Augen beeinträchtigen und sich durch Beschwerden mit diesen Organen bemerkbar machen. Für den Arzt ist es schwer, eine autonome Polyneuropathie zu diagnostizieren und die Ursachen festzustellen.
Ist Bewegung gut bei Polyneuropathie?
Krankengymnastik bei Polyneuropathie – HiToP® PNP Bei verschiedenen Formen von Polyneuropathie können die mit Krankengymnastik gelindert werden. Die Betroffenen werden weniger schmerzempfindlich. Die erfolgt symptomatisch, abhängig vom Beschwerdebild. Um die Nerven durch Reize gezielt zu aktivieren, können Sie verschiedene Übungen auch zu Hause anwenden. Positive Auswirkungen von Bewegung Bewegung hat verschiedene positive Auswirkungen bei Polyneuropathie:
Verringerung von Taubheit in Händen und Füßen Reduzierung von Gangunsicherheit und Sturzrisiko Verbesserung von Fitness und Wohlbefinden Verbesserung der Herzfunktion.
Die medizinische Trainingstherapie (MTT) umfasst ein strukturiertes Programm spezifischer Übungen. Sie kann geschädigte Nerven stimulieren, die Balance verbessern und die Muskulatur kräftigen. Regelmäßige Bewegung kurbelt den Stoffwechsel an. Da das Schmerzempfinden von Patienten mit Polyneuropathie häufig gestört ist, sollte der Physiotherapeut darauf achten, dass sich der Patient bei der Krankengymnastik nicht verletzt.
Bewegungstherapie bei Polyneuropathie Bei der Bewegungstherapie ist es wichtig, den geeigneten Schwierigkeitsgrad für den Patienten herauszufinden. Der Patient kann dafür dem Arzt oder Physiotherapeuten seine Krankengeschichte erzählen. Nach einem Gleichgewichtstest können Haltungen und Bewegungen ausprobiert werden, die zu Beginn einfach sind.
Der Schwierigkeitsgrad wird langsam gesteigert. Der Patient sollte den Schwierigkeitsgrad gerade noch schaffen. Zu einfache Übungen sind selten von Nutzen, während zu schwere Übungen den Patienten überlasten. Auch schwache Patienten können im Beisein des Therapeuten verschiedene Übungen absolvieren.
- Wichtig: Bei den selbstständigen Übungen zu Hause sollten Sie sich festhalten können, um Stürze zu vermeiden.
- Übungen zur Verbesserung der Balance und Gangsicherheit Mit einem Balance-Pad und einem Bewegungsball können Sie bei Polyneuropathie die Balance und die Gangsicherheit verbessern.
- Es reicht aus, wenn Sie jede Übung etwa zwei Minuten lang absolvieren.
Verschiedene dieser Übungen lassen sich gut in den Alltag einbauen. Um nicht zu stürzen, sollten Sie zwischen einem Tisch und einem Stuhl trainieren. Gleichgewicht, Körperwahrnehmung und Symptome verbessern sich, je häufiger Sie die Übungen ausführen. Beim Gleichgewichtstraining werden nicht die Muskeln, sondern die Nerven trainiert.
- Auch wenn das Gleichgewichtstraining täglich nur wenige Minuten erfordert, sind die ersten kleinen Erfolge bereits während des Trainings sichtbar.Auf dem Balance-Pad können Sie beispielsweise 20 Sekunden lang stehen.
- Um den Schwierigkeitsgrad zu steigern, führen Sie die Übung auf einem Bein und mit geschlossenen Augen aus.
Um auch unter Ablenkung einen sicheren Stand zu trainieren, können Sie zum Beispiel beim Stehen auf dem Balance-Pad einen kleinen Ball an die Wand werfen, den Sie dann wieder auffangen. Aktivierung der Nerven mit Übungen zu Hause Die Übungen zur Aktivierung der Nerven können Füße, Beine und Hände ansprechen: Für die Füße: Ihre Füße trainieren Sie, indem Sie barfuß auf verschiedenen Oberflächen gehen.
- Mit Ihren Füßen können Sie eine am Boden liegende Zeitung greifen und zerreißen.
- Beim Stehen in aufrechter Haltung sollten Sie Ihre Zehenspitzen 10 Sekunden lang in den Boden drücken, ohne sie einzukrallen.
- Diese Übung wiederholen Sie dreimal.
- Für die Beine: Beim Stehen auf einem Bein halten Sie 20 Sekunden lang die Balance.
Dann wechseln Sie das Bein. Für die Hände: Einen kleinen Gymnastikball rollen Sie über Hand und Unterarm. Zur Verbesserung der Sensomotorik können Sie eine Schüssel mit Bohnen oder Erbsen füllen und mit der Hand hineingreifen. Weitere geeignete Übungen bei Polyneuropathie Bei einer Polyneuropathie können Sie mit verschiedenen Übungen die Koordination verbessern.
- Das gelingt mit zwei Tennisbällen, die Sie mit beiden Händen in die Luft werfen und dann wieder auffangen.Zur Kräftigung der Beine halten Sie sich im aufrechten Stand an einem Stuhl fest, heben die Fersen, halten kurz die Position und senken die Fersen wieder ab.
- Übungen für den sicheren Gang Einen sicheren Gang können Sie trainieren, indem Sie bewusst im Zeitlupentempo 30 Sekunden lang gehen.
Bei den einzelnen Schritten halten Sie das Gleichgewicht. Zur Sicherheit sollte sich immer ein Tisch oder ein Stuhl in Ihrer Nähe befinden. Den Schwierigkeitsgrad steigern Sie, indem Sie beim Gehen im Zeitlupentempo die Knie hochziehen oder auf Zehenspitzen gehen.
Auch hier halten Sie bei den Schritten das Gleichgewicht. Sie sollten immer nach 30 Sekunden eine Pause einlegen. Trainieren Sie länger als 30 Sekunden am Stück, ist das Nervensystem überfordert. Ein besseres Gangbild können Sie mit Übungen an einer Treppe erzielen. Dazu halten Sie sich am Geländer fest und versuchen, mit einem Bein so viele Stufen wie möglich zu nehmen.
Die Übung wiederholen Sie mit dem anderen Bein. Verbesserung der allgemeinen Fitness Zur Verbesserung der allgemeinen Fitness können Sie mit einem Ergometer trainieren. Erlaubt es Ihr körperlicher Zustand, können Sie unter Anleitung eines Therapeuten auch Wassergymnastik ausführen.
Wie lange kann man mit einer Polyneuropathie leben?
Polyneuropathie – Prognose – Eine Polyneuropathie entwickelt sich meist schleichend über Jahre hinweg. Oft werden die Symptome von Betroffenen zunächst unterschätzt. Eine Behandlung der PNP erfolgt somit häufig erst in einem fortgeschrittenen Stadium,
Schädigungen der Nerven sind dann meist bereits irreversibel. Die Behandlung kann jedoch das Fortschreiten der Erkrankung verhindern sowie die Beschwerden durch eine symptomatische Therapie lindern. Die Lebensqualität von Betroffenen kann somit deutlich erhöht werden. Eine Polyneuropathie reduziert die Lebenserwartung selbst nicht,
Eine zugrundeliegende Erkrankung wie ein Diabetes mellitus oder ein chronischer Alkoholkonsum kann jedoch Einfluss auf die Lebenserwartung haben. Quellen: Amboss : Polyneuropathie Amboss : Diabetes mellitus Amboss : Schmerztherapie Masuhr, K.F., Masuhr, F., & Neumann, M.
Was verschreibt der Arzt bei Polyneuropathie?
Opioide bei Polyneuropathie Als Opioide zur Behandlung von Polyneuropathie werden zumeist Tilidin oder Tramadol verordnet. Es handelt sich um Schmerzmittel, gegen die der Patient bei regelmäßiger Einnahme eine Toleranz ausbildet.
Welches Vitamin fehlt bei Polyneuropathie?
Ein Mangel an Vitamin B6 kann eine subakute sensomotorische Polyneuropathie verursachen. Zu einem Mangel an Vitamin B6 kann es bei einer raschen Gewichtsabnahme oder durch Komplikationen bei der Behandlung von Morbus Parkinson kommen.
Was trinken bei Polyneuropathie?
Polyneuropathie: Kaffee, Alkohol und co. – HiToP® PNP Alkohol und Polyneuropathie Leiden Sie unter einer Polyneuropathie oder möchten Sie einer Polyneuropathie vorbeugen, sollten Sie Alkohol meiden. Alkohol hat ein hohes Schädigungspotential. Auch dann, wenn die Polyneuropathie nicht durch Alkohol verursacht wurde, sollten Sie verantwortungsvoll mit Alkohol umgehen.
Alkohol gehört zu den bekanntesten Ursachen einer Polyneuropathie. Einerseits ist er ein Zellgift, das Nervenschäden hervorrufen kann. Andererseits kommt es bei Alkoholabhängigen häufig zu einer Mangelernährung. Der dadurch bedingte Mangel an Vitaminen und Mineralstoffen kann eine Polyneuropathie begünstigen oder die Beschwerden verstärken.
Die Verstoffwechselung von Vitaminen verschlechtert sich bei erhöhtem Alkoholmissbrauch und bei einer Mangelernährung. Es mangelt vorwiegend an Vitaminen des B-Komplexes, die wichtig für das Nervensystem sind. Schätzungsweise sind in Deutschland
2 Millionen Menschen alkoholabhängig weitere 2 Millionen Menschen mit einem schädlichen Alkoholgebrauch anzutreffen weitere 24 Millionen Menschen durch einen riskanten Alkoholkonsum gekennzeichnet.
Von einem riskanten Alkoholkonsum ist die Rede, wenn der tägliche Tagesverbrauch bei Frauen bei mehr als 20 Gramm Alkohol und bei Männern bei mehr als 30 Gramm Alkohol liegt. Patienten, die zu einer der drei Gruppen gehören und unter einer Polyneuropathie leiden, sollten, auch wenn Alkohol nur eine Nebenursache darstellt, mindestens ein Vierteljahr lang ganz auf Alkohol verzichten.
- Gehören Sie nicht zu diesen Risikogruppen, sollten Sie so lange auf Alkohol verzichten, bis sich die Beschwerden bessern.
- Auch dann, wenn sich die Beschwerden wieder gebessert haben, sollten Sie möglichst wenig Alkohol trinken.
- Diabetes und Alkohol Neben einem hohen Alkoholkonsum kann auch Diabetes mellitus vom Typ I und Typ II die Ursache einer Polyneuropathie sein.
Um die Beschwerden einer Polyneuropathie zu lindern oder einer Polyneuropathie vorzubeugen, sollten Sie auch bei Diabetes mellitus sparsam mit Alkohol umgehen. Der Blutzuckerspiegel steigt beim Konsum alkoholischer Getränke aufgrund des Kohlenhydratgehalts an.
Allerdings kann ein übermäßiger Alkoholkonsum bei Diabetes mellitus auch zu einer Unterzuckerung führen, da die Leber den Alkohol verarbeiten muss und die Abgabe von Zucker aus dem Glukosespeicher in den Blutkreislauf blockiert. Das ist bereits ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,45 Promille möglich.
Grundsätzlich sollten bei Diabetes mellitus Frauen daher täglich nicht mehr als 10 Gramm Alkohol und Männer nicht mehr als 20 Gramm Alkohol konsumieren. Eine Halbliterflasche Bier enthält 20 Gramm reinen Alkohol. In einem Viertelliter Wein sind bereits 25 Gramm Alkohol enthalten.
- Diabetiker sollten niemals eine Mahlzeit durch Alkohol ersetzen.
- Alkohol sollte zur Vermeidung einer Unterzuckerung in Verbindung mit einer kohlenhydratreichen Mahlzeit eingenommen werden.
- Softdrinks und Polyneuropathie Da Polyneuropathie häufig durch Diabetes mellitus verursacht wird, sollten Sie den Konsum von Softdrinks, wie zuckerhaltigen Limonaden und Cola, einschränken.
Alternativen dazu können Mineralwasser mit Zitronensaft oder Fruchtsäfte sein, die Sie mit Wasser verdünnen. Diese Getränke treiben den Blutzuckerspiegel nicht in die Höhe und sind bei einer Polyneuropathie geeignet. Auch auf Süßigkeiten und Fastfood sollten Sie verzichten.
- Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie auf Softdrinks und Süßigkeiten vollständig verzichten müssen.
- Schokolade und andere Süßigkeiten können Sie beispielsweise durch Trockenobst ersetzen.
- Es ist weniger süß und hat weniger Kalorien.
- Eine gesunde und ausgewogene Ernährung kann den Blutzuckerspiegel senken und eignet sich auch bei Polyneuropathie.
Bildquelle ©Korn V. – stock.adobe.com : Polyneuropathie: Kaffee, Alkohol und co. – HiToP® PNP
Wird Polyneuropathie immer schlimmer?
Fazit – Obwohl es in selteneren Fällen sehr schnell gehen kann, nimmt der Großteil aller Formen von Polyneuropathie einen sehr langsamen, sich oft über viele Jahre hin erstreckenden Verlauf. Auch wenn Symptome wie etwa Gefühlsstörungen, Kribbeln oder Krämpfe in den Beinen oder eine leichte Gangunsicherheit nur in größeren Abständen auftreten, sollte man deren Ursache bald abklären lassen.
- Denn sie weisen darauf hin, dass irgendetwas im Körper nicht ganz so funktioniert, wie es sollte.
- Auch starkes Schwitzen oder Potenzstörungen können Anzeichen einer Polyneuropathie sein.
- Je offener und vertrauensvoller Sie Ihrem Arzt gegenüber sind, desto rascher wird er zur richtigen Diagnose kommen und Ihnen sehr gut helfen können.
Erste Anzeichen daher bitte nicht ignorieren!
Wie schnell schreitet eine Polyneuropathie voran?
Eine sehr schnell verlaufende Form der Polyneuropathie ist das Guillain-Barré-Syndrom, das nach einem Magen-Darm- oder Atemwegsinfekt auftreten kann. Innerhalb von zwei bis vier Wochen steigt die Polyneuropathie von den Füßen auf und verursacht Missempfindungen und Lähmungen.
Was macht ein Neurologe bei Polyneuropathie?
Artikelübersicht –
Definition: Polyneuropathie Ursachen einer Polyneuropathie Symptome einer Polyneuropathie Diagnose einer Polyneuropathie Behandlung einer Polyneuropathie Welche Ärzte sind Spezialisten für Polyneuropathie?
Die Polyneuropathie ist eine sehr häufige Krankheit der Nerven, Der Begriff „Polyneuropathie » stammt aus dem Griechischen und bedeutet: « Krankheit vieler Nerven ». Betroffen sind zumeist die Nervenbahnen an den Füßen und Händen, Die Erkrankung äußert sich durch
Kribbeln, « Ameisenlaufen », Brennen und Stichen sowie Einschlafen einzelner Zehen oder Fingern.
Der Neurologe spricht dann von einer « sensiblen Betonung ». Lähmungen können auftreten, auch im Gesicht. Die Betonung ist dann motorisch. Wenn beide Gliedmaßen von einer Polyneuropathie betroffen sind, ist der Befall symmetrisch. Das ist im Spätstadium oft der Fall.
Zuckerkrankheit ( Diabetes mellitus ), Alkoholmissbrauch, Nierenerkrankungen, Stoffwechselstörungen, Entzündungen und von Tumoren ausgesonderte Stoffe und Schadstoffe der Umwelt, u.a. Schwermetalle und Chemikalien.
Auch eine Chemotherapie und Arzneistoffe können Nebenwirkungen an den Nerven verursachen. Hier ist eine genaue Analyse der eingenommenen Medikamente notwendig, um Nutzen und Risiken abzuwägen. Alkoholverzicht ist eine erste notwendige Maßnahme, da Alkohol nach Diabetes die zweithäufigste Ursache für eine Polyneuropathie ist.
Auch hier gilt natürlich die Regel: „Die Dosis macht das Gift ». Vererbliche Ursachen für eine Polyneuropathie können durch Blut-und Gewebeuntersuchungen eingegrenzt werden. Die Polyneuropathie verursacht oft eine Stand- und Gangunsicherheit, insbesondere im Dunkeln. Betroffene verwechseln das Gefühl häufig mit Schwindel,
Oftmals werden Patienten zur Schwindelabklärung zum Neurologen überwiesen, der dann herausfindet, dass sie eigentlich an einer Polyneuropathie der Beine mit gestörter Wahrnehmung des Lagesinns leiden. Aber auch die Nerven zu den inneren Organen können bei einer sogenannten autonomen Polyneuropathie einbezogen sein.
die Verdauung, die Schweißsekretion, den Blutdruck und den Herzschlag
aus. Verliert beispielsweise das Herz seinen gesunden Herzrhythmus, droht ein plötzlicher Herztod, Die vegetativen Nervenfasern lassen sich indirekt messen. Der Neurologe untersucht zunächst mit Spezialinstrumenten die Reflexe und das Vibrationsempfinden,
Eine Abschwächung oder gar der Verlust von Reflexen ist ein Alarmsignal und veranlasst den Neurologen zu weiteren apparativen Messverfahren. Die Geschwindigkeiten von Impulsen innerhalb der Leitungsbahnen von Nerven lassen sich mit Strom- und Magnetreizen überprüfen. Diese Nervenleitgeschwindigkeiten sind nach Alter und Größe normiert.
Auch die Nervenwurzeln können bei einer Polyneuropathie krank sein und Schmerzen verursachen, die einem Bandscheibenvorfall ähneln. Neurologen überprüfen die Nervenwurzeln mit Stromreizen und Ableitung sogenannter F-Wellen. Blockaden der Nervenbahnen gilt es auf dem Weg vom Rückenmark bis zu den Händen und Füßen von einer Strecke zur nächsten aufzuspüren. Ein Arzt überprüft die Muskelreflexe bei der Polyneuropathie-Diagnose © Bernhard Schmerl | AdobeStock Die Therapie einer Polyneuropathie stützt sich auf
die Beseitigung der Ursachen, ausgewogene Ernährung u.a. durch spezielle Nahrungsergänzungsmittel, auf schmerzreduzierende Medikamente, entzündungshemmende Substanzen und in Einzelfällen auf eine Blutwäsche.
Die Hochtontherapie bzw. Hochfrequenztherapie wird bislang nur in wenigen fachärztlichen Spezialzentren angeboten. Laut aktueller Studien ist diese Therapie bei der Behandlung von Polyneuropathie insbesondere bei Diabetikern zu 80 Prozent erfolgreich. Der Patient nimmt die Hochtontherapie wie eine tiefe Massage der Muskeln wahr.
Sie kann täglich angewandt werden, ohne dass Nebenwirkungen entstehen. Der Patient kann das Gerät später im häuslichen Umfeld eingesetzen, nachdem er eine Unterweisung erhalten hat. Eine weitere Behandlungsoption sind neben oralen Medikamenten lokal auf die Haut aufgetragene Salben mit pfefferartigem Wirkstoff.
Im Einzelfall muss der Facharzt zusammen mit dem Betroffenen entscheiden, welche Therapie einzeln oder in Kombination passend ist. Die Versorgung mit Hilfsmitteln, z.B. Orthesen, und Heilmitteln, z.B. Physio- und Ergotherapie, sollte vom Stadium der Polyneuropathie abhängen.
Was darf ich bei Polyneuropathie nicht trinken?
Lebensmittel, die Sie bei Polyneuropathie meiden sollten Unabhängig davon, ob es sich um eine diabetische Polyneuropathie oder eine andere Form der Polyneuropathie handelt, stellen zuckerhaltige Getränke wie Cola und Limonaden eine Gefahr für einen steigenden Blutzuckerspiegel dar.
Welcher Sport ist gut bei Polyneuropathie?
Diese Sportarten werden bei Polyneuropathie empfohlen So ist Radfahren oder Schwimmen gut geeignet und verbessert – regelmäßig durchgeführt – die persönliche Fitness. Auch Geräte- oder Krafttraining eignet sich als Sport bei Polyneuropathie.
Wie hoch ist der Grad der Behinderung bei Polyneuropathie?
Tatbestand Der Kläger begehrt die Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) mit 50 und damit die Schwerbehinderteneigenschaft. Er ist deutscher Staatsangehöriger und wurde 1957 in der oberschlesischen Ortschaft R. in der Republik Polen geboren. Dort besuchte er von 1964 bis 1972 die Grund- und Hauptschule.
- Danach absolvierte er eine dreijährige Ausbildung zum Elektriker und arbeitete anschließend in diesem Beruf, bevor er mit seiner Familie 1996 in die Bundesrepublik Deutschland einwanderte.
- Von 1977 bis 1984 war er als Elektroinstallateur tätig.
- Fortan bis zum Beginn der passiven Altersteilzeit im Herbst 2017 war er vollschichtig als Monteur in der Abteilung Kabelsatz und Einbau von Steuergeräten bei der A.
AG in XX beschäftigt. Er bewohnt mit seiner Ehefrau, die 1985 an Multipler Sklerose erkrankte und seit 2010 eine Rente wegen Erwerbsminderung bezieht, ein Reihenhaus, in dessen Untergeschoss seit 2002 seine mittlerweile an Demenz erkrankte Mutter lebt.
Zuletzt stellte das Landratsamt bei ihm mit Bescheid vom 29. Juli 2013 den GdB mit 20 seit 7. März 2013 fest. Dem lag die versorgungsärztliche Einschätzung von Dr. Ab. vom Vormonat zugrunde, wonach degenerative Veränderungen der Wirbelsäule, ein Bandscheibenschaden und Nervenwurzelreizerscheinungen einen GdB in dieser Höhe rechtfertigten.
Am 10. April 2015 beantragte der Kläger unter Hinweis auf Bandscheibenvorfälle, eine Polyneuropathie und eine Synkope die Neufeststellung des GdB. Nachdem von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten des Klägers die Befundunterlagen beigezogen wurden, wertete sie Dr.
Ab. im November 2015 versorgungsärztlich aus und sah nunmehr zudem für eine Polyneuropathie einen Einzel-GdB von 20 vor, woraus sich ein Gesamt-GdB von 30 ergebe. Das Landratsamt stellte daraufhin mit Bescheid vom 11. März 2016 den GdB in dieser Höhe seit 10. April 2015 fest. Der Widerspruch wurde vom Regierungspräsidium mit Widerspruchsbescheid vom 11.
November 2016 zurückgewiesen. Hiergegen hat der Kläger am 25. November 2016 Klage beim Sozialgericht Reutlingen (SG) erhoben, welches Dr. Ul., Fachärztin für Neurologie, Dr. Gu., Facharzt für Chirurgie, sowie Dr. Kr., Fachärztin für Physikalische und Rehabilitative Medizin, spezielle Schmerztherapie, als sachverständige Zeuginnen und Zeugen befragt hat, welche im Februar 2017 geantwortet haben.
Dr. Ul. hat geäußert, sie habe den Kläger seit April 2015 und zuletzt im Dezember 2016 behandelt. Sie habe eine Polyneuropathie der Beine und ein chronisches Lendenwirbelsäulensyndrom diagnostiziert. Anamnestisch hätten infolge der Schädigung von peripheren Nerven brennende Missempfindungen und Schmerzen im Bereich der Füße bestanden.
Infolge der Störung der Tiefensensibilität sei eine Unsicherheit bei den erschwerten Stand- und Gangprüfungen aufgefallen. Im längerfristigen Verlauf hätten sich eine Zunahme der Polyneuropathie sowie der dadurch bedingten Dysästhesien und Schmerzen feststellen lassen.
- Durch eine medikamentöse Behandlung mit Pregabalin, 50 mg (1-0-2) habe keine Schmerzfreiheit erreicht werden können.
- Aufgrund dessen, der Dysästhesien, der Kraftminderung der distalen Beinmuskulatur sowie der Stand- und Gangataxie bewerte sie den Einzel-GdB für die Polyneuropathie mit 30.
- Die wirbelsäulenbedingten Symptome erreichten einen Einzel-GdB von 20.
Dr. Gu. hat mitgeteilt, er behandele den Kläger seit 2002 und konkret wegen der Wirbelsäule seit 2014. Seit April 2015 konsultiere dieser ihn regelmäßig in jedem Quartal. Bei der versorgungsmedizinischen Bewertung seien bislang die Arthrose der rechten Handwurzel und die beginnende Fingerarthrose unberücksichtigt geblieben.
Er hat den Entlassungsbericht von Prof. Dr. Ma., Ärztlicher Direktor der Fachklinik für Neurologie D. in Sw., über den einwöchigen stationären Aufenthalt des Klägers im Februar 2015 vorgelegt, wonach eine Polyneuropathie unklarer Genese (ICD-10 G62.88) diagnostiziert worden ist. Als Nebendiagnose ist ein Bandscheibenvorfall im Segment L4/5 ohne wesentliche Einengung der Nervenwurzel aufgeführt worden.
Die stationäre Einweisung sei zur Abklärung von Pelzigkeitsgefühlen im Bereich der Füße beidseits erfolgt. Elektrophysiologisch sei der Nachweis einer überwiegend axonalen motorisch betonten Schädigung der Beinnerven erbracht worden. Über dem Tarsaltunnel habe sich indes weder eine Leitungsverzögerung noch ein Leitungsblock erheben lassen.
- Zur Reduktion der Missempfindungen sei Lyrica, 25 mg (1-0-1) eingesetzt und die Dosis schrittweise erhöht worden, was bereits zu einer Reduktion der Beschwerden geführt habe.
- Die Medikation bei der Entlassung habe aus Pregabalin (Lyrica), 75 mg (1-0-1) bestanden.
- Er hat weiter den Bericht von Dr.S., R.
Th.- und A., über die ambulante Behandlung vom 15. August bis 6. Dezember 2016 übersandt, wonach Lumbalgien und eine Lumboischialgie rechts bei einer Osteochondrose der Lendenwirbelsäule und ein Bandscheibenvorfall im Segment L4/5 (ICD-10 M51.1), eine Polyneuropathie unklarer Genese mit einer Gleichgewichtsstörung und Schmerzen (ICD-10 G62.9), eine Fingerpolyarthrose mit einem Handkraftdefizit (ICD-10 M15.1) sowie emotionale Belastungsfaktoren (ICD-10 F43.9) diagnostiziert worden sind.
- Das Zeichen nach Schober sei gegen Ende der Maßnahme um 2 cm verbessert gewesen und habe 10/14 cm betragen.
- Die Reklination habe bis 10 Grad vorgenommen werden können, bevor sie schmerzhaft eingeschränkt gewesen sei.
- Die Seitneige sei zu beiden Seiten um 20 Grad möglich gewesen.
- Die Beweglichkeit der Halswirbelsäule sei ebenfalls verbessert gewesen.
Der Finger-Boden-Abstand habe 30 cm betragen. Dr. Kr. hat kundgetan, sie habe den Kläger bis 2013 und erneut ab Januar 2017 behandelt. Er habe brennende Schmerzen in den Händen und Füßen bei bekannter Polyneuropathie gehabt. Es bestehe eine Chronifizierung der Schmerzen.
- Ein GdB von 50 sei angemessen.
- Das SG hat Dr.
- Am., Facharzt für Chirurgie und Unfallchirurgie, mit der Erstattung eines Gutachtens beauftragt.
- Nach der ambulanten klinischen und radiologischen Untersuchung des Klägers am 5.
- April 2017 hat er ausgeführt, im Bereich der Hals- und Brustwirbelsäule seien jeweils eine fortgeschrittene Spondylosteochondrose festgestellt worden.
Im Bereich der Lendenwirbelsäule habe ein chronisches Syndrom bei einem Bandscheibenvorfall in den Segmenten L4/5 und L5/S1 vorgelegen. Der Kinnspitzen-Jugulum-Abstand habe 5/21 cm betragen. Das Seitneigen habe bis 20-0-25 Grad und das Drehen bis 65-0-50 Grad vorgenommen werden können.
- Im Bereich der Brust- und Lendenwirbelsäule sei das Seitneigen ebenfalls bis 20-0-25 Grad erfolgt.
- Das Drehen im Sitzen sei bis 25-0-15 Grad demonstriert worden.
- Das Rückwärtsneigen des Körpers sei bis 20 Grad gezeigt worden.
- Der Finger-Boden-Abstand habe 41 cm betragen.
- Das Zeichen nach Ott sei mit 30/31 cm und dasjenige nach Schober mit 10/13 cm gemessen worden.
Mit einem Einzel-GdB von 30 seien die Funktionsbeeinträchtigungen in allen drei Wirbelsäulenabschnitten und das lumbal zentrierte chronische Schmerzsyndrom abgedeckt. Der bislang berücksichtigte Einzel-GdB von 20 werde den Verhältnissen nicht mehr gerecht.
Eine Polyarthrose an den Fingergelenken beider Hände sei erkannt worden. Es seien eine Schwellung, eine Deformierung, eine Kraftminderung und eine Einschränkung der Beweglichkeit aufgefallen. Bei der Ermittlung des GdB müsse wohl Bezug genommen werden auf Teil B, Nr.18.2.1 der versorgungsmedizinischen Grundsätze.
Die degenerativen Veränderungen seien den entzündlichen gleichzusetzen, weil aktivierte arthrotische Prozesse immer mit derartigen Begleiterscheinungen verbunden seien. Bei Gelenkbefall mit geringen Auswirkungen sei ein Bewertungsrahmen von 20 bis 40 gegeben.
Er empfehle daher insoweit einen Einzel-GdB von 20. Unter Berücksichtigung des Vorschlages der Neurologin, die Polyneuropathie mit einem Einzel-GdB von 30 zu bewerten, sei ein Gesamt-GdB von 50 gerechtfertigt. Gegenüber Dr. Am. hat der Kläger kundgetan, das Opiat Targin, 5 mg (1-0-2) und eineinhalb Tabletten täglich Pregabalin, 100 mg als Analgetikum einzunehmen.
Bedarfsweise greife er auf Novaminsulfon zurück. Gegen auftretende Kopfschmerzen nehme er Paracetamol ein. Seit einem Jahr neige er zu Depressionen, wogegen er jedoch keine spezifische Therapie in Anspruch genommen habe. Er könne nicht lange gehen, vor allem wegen der Polyneuropathie.
- Die Gehstrecke betrage auf der Ebene einen Kilometer, dann müsse er eine Pause einlegen, ehe er den Weg fortsetzen könne.
- Seitens der Hals- und Brustwirbelsäule seien keine Beschwerden geäußert worden.
- Wegen der Fingergelenksarthrose habe er tagsüber Schmerzen, nachts weniger.
- Feinarbeiten seien für ihn erschwert vorzunehmen.
Die Kraft der Hände sei gemindert. Er habe etwa Probleme, eine Flasche zu öffnen. Seinem Ansinnen, eine leichte Arbeit zugewiesen zu bekommen, sei nicht nachgekommen worden. Eigentlich dürfe er nicht am Fließband arbeiten, wie er selbst geäußert habe. Nach längerem Stehen verspüre er Schmerzen in beiden Kniegelenken.
Psychisch sei er ausgeglichen, mitteilsam und kommunikativ gewesen. Zeichen einer Ausmalung der Symptome seien nicht zu erkennen gewesen. Eine leichte depressive Verstimmung sei aufgefallen. Auf dem Flur der Praxis sei ein sicherer, etwas langsamer, mittelschrittiger und ordentlich fördernder Gang demonstriert worden.
Ein leichtes Schonhinken rechts sei aufgefallen. Das Begehen der Treppe sei sicher erfolgt, wenn auch wiederum relativ langsam. Dabei sei ein Bein vor das andere gesetzt worden. Der Handlauf sei nicht benutzt worden. Der Einbein- und Zehenstand sowie der Zehengang seien wegen der Gefühlsstörung unsicher vorgenommen worden.
Der Hackenstand und -gang seien sicher demonstriert worden. Die Hockstellung sei unvollständig eingenommen worden. Sie sei etwa um ein Viertel eingeschränkt gewesen. Der Kläger habe dies auf seine Kniebeschwerden zurückgeführt. Eine deutliche Verdickung der Mittelgelenke der Finger II bis V, jeweils mit Druckschmerzhaftigkeit, sei aufgefallen.
Am stärksten betroffen gewesen sei der Mittelfinger. Eine leichte Ulnardeviation im Mittelgelenk des zweiten und dritten Fingers sei erkannt worden. Die Beweglichkeit der Finger sei erheblich eingeschränkt gewesen. Der Faustschluss habe nur inkomplett gezeigt werden können.
Die Streckung der Langfinger, vor allem des fünften Fingers, sei deutlich reduziert gewesen. Die Beweglichkeit der Daumen sei wiederum nur leicht beeinträchtigt gewesen, was insbesondere die Beugung betroffen habe. Daraufhin hat der Beklagte im Juli 2017, unter Berücksichtigung der versorgungsärztlichen Einschätzung von Dr.
Hi., insbesondere der Polyneuropathie mit einem Einzel-GdB von 30, ein Vergleichsangebot unterbreitet, wonach der GdB mit 40 und eine dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit ab 5. April 2017 festzustellen sind, welches der Kläger nicht angenommen hat.
- Nach vorheriger Anhörung der Beteiligten hat das SG mit Gerichtsbescheid vom 4.
- Oktober 2017 unter teilweiser Aufhebung der angefochtenen Verwaltungsentscheidung den Beklagten verpflichtet, beim Kläger unter Abänderung des Bescheides vom 29.
- Juli 2013 den GdB mit 40 ab 1.
- April 2016 festzustellen.
- Im Übrigen hat es die Klage abgewiesen.
Die außergerichtlichen Kosten des Klägers sind dem Beklagten zu einem Drittel auferlegt worden. Die Polyneuropathie sei mit einem Einzel-GdB von 30 zu bewerten. Die beiden weiteren Funktionsbeeinträchtigungen durch die Gesundheitsstörungen im Bereich der Wirbelsäule und die Fingerpolyarthrose, welche jeweils einen Einzel-GdB von 20 zur Folge hätten, beträfen andere Organsysteme als die Polyneuropathie.
- Unter Berücksichtigung der Grundsätze über die Bildung des Gesamt-GdB sei gleichwohl ein solcher von 40 ausreichend.
- Dieser sei ab 1.
- April 2016 festzustellen.
- Erhebungen zu der Fingerpolyarthrose fänden sich bereits in dem von Dr. Gu.
- Vorgelegten Karteikartenauszug im März 2015, seinem Arztbrief von Oktober 2016 sowie im Entlassungsbericht von Dr.
Sc. von Dezember 2016. Aufgrund dieser Unterlagen sei davon auszugehen, dass die damit einhergehenden Funktionseinschränkungen bereits vor dem Zeitpunkt der Begutachtung durch Dr. Am. vorgelegen hätten. Es sei daher ohne Weiteres nachvollziehbar, dass dieser die Höherbewertung des GdB auf April 2016 „rückdatiert » habe.
- Gegen die den Bevollmächtigten des Klägers am 9.
- Oktober 2017 zugestellte Entscheidung des SG hat dieser am 9.
- November 2017 Berufung beim Landessozialgericht Baden-Württemberg eingelegt und den Bericht von Dr. Gu.
- Von November 2017 vorgelegt, wonach erhebliche degenerative Veränderungen der Lendenwirbelsäule mit einem Bandscheibenvorfall im Segment L4/5 bestünden.
Die Polyneuropathie trete vorrangig an den unteren Extremitäten auf. Die Fingerpolyarthrose gehe mit einem Defizit der Handkraft einher. Seien Funktionsausfälle im selben Organsystem vorhanden, komme es dazu, dass sie von gesunden Organen nicht übernommen und kompensiert werden könnten.
Daher addierten sich die einzelnen funktionellen Störungen eher zu einer größeren Gesamtbeeinträchtigung, weshalb ein Gesamt-GdB von 50 vorliegend gerechtfertigt sei. Auf Antrag des Klägers nach § 109 Sozialgerichtsgesetz (SGG) hat Dr. Ma., Facharzt für Orthopädie, ein Gutachten erstattet. Nach seiner ambulanten klinischen und radiologischen Untersuchung am 24.
Januar 2018 hat er ausgeführt, im Mittelpunkt der orthopädischen Problematik stünden langjährige, tiefsitzende Schmerzen im Bereich der Lendenwirbelsäule, welche allerdings nicht ausstrahlten oder zu Lähmungen führten. Darüber hinaus seien im Rahmen einer Polyneuropathie Schmerzen und Verkrampfungen sowie eine Taubheit der Füße aufgetreten.
Zusätzlich habe der Kläger an Schmerzen im Bereich beider Hände bei Verschleiß der Fingerend- und -mittelgelenke gelitten. Darüber hinaus habe er seit einem Jahr Schmerzen in beiden Kniegelenken, insbesondere beim Treppengehen, beklagt. Seit Juli 2017 habe die linke Schulter geschmerzt. Diagnostiziert habe er ein chronisch-rezidivierendes degeneratives Lendenwirbelsäulensyndrom (ICD-10 M47.86, M54.5), einen Bandscheibenvorfall im Segment L4/5 (ICD-10 M51.2) sowie eine Bandscheibenprotrusion im Segment L5/S1 (ICD-10 M51.2), eine Heberden-Arthrose (ICD-10 M15.1) und eine Bouchard-Arthrose (ICD-10 M15.2), jeweils in beiden Händen, eine Rhizarthrose links (ICD-10 M18.1), eine Scapho-Trapezo-Trapezoidal-Arthrose beidseits, rechts mehr als links (ICD-10 M19.04), einen Knick-Hohl-Spreiz-Fuß (ICD-10 M21.60, M21.63), einen Hallux valgus interphalgenus beidseits (ICD-10 M20.1), eine Plantarfasziitis beidseits (ICD-10 M72.2), einen leichten Fußrückenhöcker beidseits (ICD-10 M89.47), eine beginnende Gonarthrose rechts und eine mittelgradige Gonarthrose links (ICD-10 M17.0), eine Tendinitis der Supra- und Infraspinatussehne links (ICD-10 M75.1), eine Bursitis subcoracoidea und subacromialis sowie gering subdeltoidea (ICD-10 M75.5), eine Tendinitis der langen Bizepssehne (ICD-10 M75.2), eine Arthrose des Akromioklavikulargelenkes sowie eine geringgradige Omarthrose (ICD-10 M19.01).
Die Wirbelsäulenschädigungen mit mittelgradigen funktionellen Auswirkungen im Bereich der Lendenwirbelsäule und damit einem Wirbelsäulenabschnitt bewerte er mit einem Einzel-GdB von 20. Das Funktionssystem „Rumpf » sei nicht höher zu bewerten, weil im Bereich der Halswirbelsäule lediglich eine leichte Einschränkung der Beweglichkeit festzustellen gewesen sei.
Zudem hätten nur leichte bis mittelgradige Verspannungen vorgelegen. Im Bereich der Brustwirbelsäule hätten sich zwar deutliche Verspannungen gezeigt, jedoch habe der Kläger Beschwerden weder im Bereich der Hals- noch der Brustwirbelsäule angeführt, so dass nicht von Gesundheitsstörungen ausgegangen werden könne, welche sich über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten erstreckten.
Dr. Am. habe ebenfalls lediglich Schmerzen im Bereich der Lendenwirbelsäule erhoben. Das Funktionssystem „Arme » rechtfertige ebenfalls einen Einzel-GdB von 20. Das Funktionssystem „Beine » habe einen Einzel-GdB von 10 zur Folge. Unter Berücksichtigung des Einzel-GdB von 30 für die fachfremde Polyneuropathie sei ein Gesamt-GdB von 50 angemessen.
Die versorgungsärztliche Einschätzung von Dr. Hi. teile er. Eine Abweichung ergebe sich nur bei der Bestimmung des Gesamt-GdB. Während die Polyneuropathie primär im Bereich der Füße zu lokalisieren sei und damit den Gang und den Stand beeinflusse, betreffe die Funktionsstörung der Lendenwirbelsäule zusätzliche Qualitäten wie das Bücken, Heben, Tragen und Sitzen.
Die Funktionsbeeinträchtigung der Hände in Form der Polyarthrose beeinflusse weitere Lebensbereiche wie die Nahrungsaufnahme und Hygiene, das Heben und Greifen sowie die Feinarbeiten. Insofern wirkten sich alle drei relevante Gesundheitsstörungen in unterschiedlichen Bereichen des täglichen Lebens aus.
- Der Kläger habe angegeben, seit Frühjahr 2017 an einer Hypertonie zu leiden.
- Aktuell habe er Pregabalin, 75 mg (1-1-1) und bei Schmerzen Novaminsulfon, 500 mg (2-2-2) eingenommen.
- Alternativ habe er auf Ibuprofen, 600 mg (1-1-1) zurückgegriffen. Bei Dr. Gu.
- Habe er im Juli 2017 und vier Monate später Kortisoninjektionen erhalten.
Der Kläger stehe dreimal die Woche um 6:45 Uhr auf, weil seine Mutter dienstags und donnerstags in die Tagespflege gehe und um 7:40 Uhr abgeholt werde. Seine Ehefrau habe mittwochs um 8 Uhr zu Hause eine therapeutische Anwendung. Er bereite das Frühstück für seine Ehefrau und seine Mutter vor, wenn Letztere nicht in der Tagespflege sei.
Jeden zweiten Tag sauge der Kläger im ganzen Haus. Jeweils zweimal die Woche wische er Staub und putze die Böden. Drei- bis viermal die Woche erledige er Kleinigkeiten am Morgen, etwa einkaufen gehen oder Ärzte aufzusuchen. Gegen 11:15 Uhr beginne er zusammen mit seiner Ehefrau mit den Vorbereitungen für das Mittagessen.
Danach räume er mit ihr auf und kümmere sich um die Spülmaschine. Er könne jedoch wegen der Kreuz- und Knieschmerzen nur die obere Etage befüllen. Zwischen 17 Uhr und 17:30 Uhr bereite er das Abendessen vor. Einmal die Woche komme eine Reinigungskraft zum Bügeln, Wäsche waschen, Bettwäsche aufhängen und Fenster putzen.
- Feinmotorische Tätigkeiten wie Schleifen binden könne der Kläger wegen der Fingerarthrose nicht mehr vornehmen.
- Im Sommer mähe er den Rasen, dessen Fläche etwa 1 Ar einnehme und wofür er etwa 20 Minuten benötige.
- Die Rosen und den Flieder schneide er selbst zurück.
- Wegen der Betreuung seiner Ehefrau und seiner Mutter sei er seit mehreren Jahren nicht mehr im Urlaub gewesen.
Bei der Inklination habe der Abstand zwischen der Kinnspitze und dem Brustbein 2,5 cm betragen. Bei der Extension habe der Nasenrücken die Horizontale erreicht. Die Seitneigung der Halswirbelsäule sei beidseits bis 30 Grad und die Rotation beidseits bis 60 Grad erfolgt.
- Die Beweglichkeit der gesamten Wirbelsäule habe für die Flexion und Extension 45-0-10 Grad, für die Seitneigung rechts/links 15-0-15 Grad sowie für die Rotation rechts/links, bei fixiertem Becken, 20-0-20 Grad ergeben.
- Der Fingerspitzen-Boden-Abstand bei gestreckten Kniegelenken und vornüber geneigtem Rumpf habe 50 cm betragen.
Das Zeichen nach Schober sei mit 10/12,5 cm und dasjenige nach Ott mit 30/30,5 cm gemessen worden. Der Langsitz sei nicht durchführbar gewesen. Die Werte nach der Neutral-Null-Methode bei der Bewegung der Schultergelenke hätten für das Beugen und Strecken rechts 170-0-50 Grad und links 140-0-40 Grad betragen.
Die Ab- und Adduktion hätten rechts bis 160-0-50 Grad und links bis 120-0-50 Grad vorgenommen werden können. Die Innen- und Außenrotation bei anliegendem Oberarm hätten beidseits Werte von 90-0-60 Grad ergeben. Die Beweglichkeit der Kniegelenke bei der Flexion und Extension sei beidseits mit 130-0-0 Grad ermittelt worden.
Eine Schwellung oder ein Erguss hätten beidseits nicht festgestellt werden können. Die Umfangmaße der unteren Extremitäten hätten an keiner Stelle um mehr als 1 cm voneinander abgewichen. Der Kläger trägt im Wesentlichen vor, bei ihm lägen sowohl im Bereich der Hals-, Brust- und Lendenwirbelsäule mittelgradige bis schwere funktionelle Auswirkungen vor.
- Bislang unberücksichtigt geblieben sei, dass er seine Arme nur bis zur Höhe der Schultern anheben könne.
- Er habe andauernd Schmerzen im Bereich der Wirbelsäule, aber auch in beiden Schultern.
- Er könne sich nicht mehr richtig bücken, insbesondere nicht allein die Socken anziehen.
- Unter Berücksichtigung der gutachtlichen Erhebungen durch Dr.
Am. und Dr. Ma. sei ein Gesamt-GdB von 50 gerechtfertigt. Der Kläger beantragt, den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Reutlingen vom 4. Oktober 2017 abzuändern, den Bescheid vom 11. März 2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11. November 2016 teilweise aufzuheben und den Beklagten zu verpflichten, bei ihm den Grad der Behinderung unter weiterer Abänderung des Bescheides vom 29.
- Juli 2013 mit 50 ab 10.
- April 2015 festzustellen.
- Der Beklagte beantragt, die Berufung des Klägers zurückzuweisen.
- Er trägt, im Wesentlichen gestützt auf die versorgungsärztliche Stellungnahme von Dr. Wo.
- Von April 2018, vor, der von Dr. Ma.
- Angenommene Teil-GdB von 10 für das Funktionssystem „Beine » sei etwas weitreichend, zumal hinsichtlich der Kniegelenke beidseits bei freier Beweglichkeit keine Schwellung und kein Erguss festgestellt worden seien.
Abgesehen davon sei ein diesbezüglicher Wert auf den Gesamt-GdB ohne Auswirkung. Die jeweiligen Teil-GdB-Werte beträfen zwar unterschiedliche Funktionssysteme und überschnitten sich nicht. Es lägen jedoch auch keine besonders ungünstigen gegenseitigen Wechselwirkungen vor.
- Nur dann sei ein Gesamt-GdB von 50 gerechtfertigt.
- Ansonsten sei grundsätzlich bei Teil-GdB-Werten von 30 und zweimal 20 auch bei fehlenden gegenseitigen Überschneidungen ein Gesamt-GdB von 50 nicht begründbar.
- Randnummer23 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Gerichtsakten beider Instanzen sowie die Verwaltungsakte des Beklagten verwiesen.
Entscheidungsgründe Die Berufung des Klägers ist form- und fristgerecht eingelegt worden (§ 151 Abs.1 i.V.m. § 105 Abs.1 Satz 3, Abs.3 Halbsatz 1 SGG) sowie im Übrigen zulässig, insbesondere statthaft (§ 143, § 144 SGG), aber unbegründet. Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens ist der Gerichtsbescheid des SG vom 4.
- Oktober 2017, mit dem die kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (§ 54 Abs.1 Satz 1 SGG) erhobene Klage, mit welcher der Kläger unter teilweiser Aufhebung des Bescheides vom 11.
- März 2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11.
- November 2016 die Verpflichtung des Beklagten zur Feststellung des GdB mit 50 ab 10.
April 2015 unter Abänderung des Bescheides vom 29. Juli 2013 verfolgte, abgewiesen wurde. Maßgebend für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist für diese Klageart grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in den Tatsacheninstanzen (vgl.
BSG, Urteil vom 2. September 2009 – B 6 KA 34/08 R -, BSGE 104, 116 (124); Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, Kommentar zum SGG, 12. Aufl.2017, § 54 Rz.34), welche am 6. September 2018 stattfand. Die Berufung ist mangels Begründetheit der Klage unbegründet. Der seinem Begehren entgegenstehende Bescheid vom 11.
März 2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11. November 2016 (§ 95 SGG) ist im Umfang der Abweisung der Klage durch das SG rechtmäßig und verletzt ihn nicht in seinen Rechten (§ 54 Abs.2 Satz 1 SGG), da er keinen entsprechenden Anspruch hat.
- Rechtsgrundlage für die verfolgte behördliche Anerkennung des GdB mit 50 ab 10.
- April 2015 ist § 48 Abs.1 Satz 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X).
- Danach ist, soweit in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen, die bei Erlass eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung vorgelegen haben, eine wesentliche Änderung eintritt, der Verwaltungsakt mit Wirkung für die Zukunft aufzuheben.
Gemäß § 48 Abs.1 Satz 2 SGB X soll der Verwaltungsakt mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse aufgehoben werden, soweit die Änderung zugunsten der Betroffenen erfolgt (§ 48 Abs.1 Satz 2 Nr.1 SGB X). Dabei liegt eine wesentliche Änderung vor, soweit der Verwaltungsakt nach den nunmehr eingetretenen tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen nicht mehr so erlassen werden dürfte, wie er ergangen war.
Die Änderung muss sich nach dem zugrundeliegenden materiellen Recht auf den Regelungsgehalt des Verwaltungsaktes auswirken. Das ist bei einer tatsächlichen Änderung nur dann der Fall, wenn diese so erheblich ist, dass sie rechtlich zu einer anderen Bewertung führt. Von einer wesentlichen Änderung ist im vorliegenden Zusammenhang bei einer Verschlechterung im Gesundheitszustand des Klägers auszugehen, wenn aus dieser die Erhöhung des Gesamt-GdB um wenigstens 10 folgt (vgl.
BSG, Urteil vom 11. November 2004 – B 9 SB 1/03 R -, juris, Rz.12). Im Falle einer solchen Änderung ist der Verwaltungsakt – teilweise – aufzuheben und durch die zutreffende Bewertung zu ersetzen (vgl. BSG, Urteil vom 22. Oktober 1986 – 9a RVs 55/85 -, juris, Rz.11 m.w.N.).
Die Feststellung einer wesentlichen Änderung setzt einen Vergleich der Sach- und Rechtslage bei Erlass des – teilweise – aufzuhebenden Verwaltungsaktes und zum Zeitpunkt der Überprüfung voraus (vgl. BSG, Urteil vom 2. Dezember 2010 – B 9 V 2/10 R -, SozR 4-3100 § 35 Nr.5, Rz.38 m.w.N.; Schütze, in: von Wulffen/Schütze, Kommentar zum SGB X, 8.
Aufl.2014, § 48 Rz.4). Bei dem Bescheid vom 29. Juli 2013, womit der GdB mit 20 ab 7. März 2013 festgestellt wurde, handelt es sich um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung. In den tatsächlichen Verhältnissen, die bei Erlass dieser Verwaltungsentscheidung vorlagen, ist zwar eine wesentliche Änderung eingetreten.
Die behinderungsbedingten Funktionseinschränkungen des Klägers sind indes vom 10. April 2015 bis 31. März 2016 mit keinem höheren Gesamt-GdB als 30 und in der Folgezeit mit keinem höheren als 40 zu bewerten, wie vom Beklagten bereits festgestellt beziehungsweise vom SG ausgeurteilt wurde. Der Anspruch des Klägers richtet sich nach § 152 Abs.1 und 3 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) in der aktuellen, seit 1.
Januar 2018 geltenden Fassung durch Art.1 und 26 Abs.1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) vom 23. Dezember 2016 (BGBl I S.3234). Danach stellen auf Antrag des Menschen mit Behinderung die für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) zuständigen Behörden das Vorliegen einer Behinderung und den GdB zum Zeitpunkt der Antragstellung fest (§ 152 Abs.1 Satz 1 SGB IX).
- Auf Antrag kann festgestellt werden, dass ein GdB bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegen hat (§ 152 Abs.1 Satz 2 SGB IX).
- Menschen mit Behinderungen sind nach § 2 Abs.1 Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können (Satz 1).
Eine Beeinträchtigung nach Satz 1 liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht (Satz 2). Menschen sind im Sinne des Teils 3 des SGB IX schwerbehindert, wenn bei ihnen ein GdB von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 156 SGB IX rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben.
Die Auswirkungen der Behinderung auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft werden als GdB nach Zehnergraden abgestuft festgestellt (§ 152 Abs.1 Satz 5 SGB IX). Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Grundsätze aufzustellen, die für die Bewertung des GdB maßgebend sind, die nach Bundesrecht im Schwerbehindertenausweis einzutragen sind (§ 153 Abs.2 SGB IX).
Von dieser Ermächtigung hat das BMAS Gebrauch gemacht und die am 1. Januar 2009 in Kraft getretene Verordnung zur Durchführung des § 1 Abs.1 und 3, des § 30 Abs.1 und des § 35 Abs.1 BVG (Versorgungsmedizin-Verordnung – VersMedV) vom 10. Dezember 2008 (BGBl I S.2412) erlassen, um unter anderem die maßgebenden Grundsätze für die medizinische Bewertung von Schädigungsfolgen und die Feststellung des Grades der Schädigungsfolgen im Sinne des § 30 Abs.1 BVG zu regeln (vgl.
- § 1 VersMedV).
- Soweit noch keine Verordnung nach § 153 Abs.2 erlassen ist, gelten die Maßstäbe des § 30 Abs.1 BVG und der aufgrund des § 30 Abs.16 BVG Rechtsverordnungen entsprechend (§ 241 Abs.5 SGB IX).
- Die zugleich in Kraft getretene, auf der Grundlage des aktuellen Standes der medizinischen Wissenschaft unter Anwendung der Grundsätze der evidenzbasierten Medizin erstellte und fortentwickelte Anlage „Versorgungsmedizinische Grundsätze » (VG) zu § 2 VersMedV ist an die Stelle der bis zum 31.
Dezember 2008 heranzuziehenden „Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im Sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht » (AHP) getreten. In den VG wird der medizinische Kenntnisstand für die Beurteilung von Behinderungen wiedergegeben (BSG, Urteil vom 1.
- September 1999 – B 9 V 25/98 R -, SozR 3-3100 § 30 Nr.22).
- Hierdurch wird eine für den Menschen mit Behinderung nachvollziehbare, dem medizinischen Kenntnisstand entsprechende Festsetzung des GdB ermöglicht.
- Allgemein gilt, dass der GdB auf alle Gesundheitsstörungen, unabhängig ihrer Ursache, final bezogen ist.
Der GdB ist ein Maß für die körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Auswirkungen einer Funktionsbeeinträchtigung aufgrund eines Gesundheitsschadens. Ein GdB setzt stets eine Regelwidrigkeit gegenüber dem für das Lebensalter typischen Zustand voraus.
Dies ist insbesondere bei Kindern und älteren Menschen zu beachten. Physiologische Veränderungen im Alter sind bei der Beurteilung des GdB nicht zu berücksichtigen. Als solche Veränderungen sind die körperlichen und psychischen Leistungseinschränkungen anzusehen, die sich im Alter regelhaft entwickeln, also für das Alter nach ihrer Art und ihrem Umfang typisch sind.
Demgegenüber sind pathologische Veränderungen, also Gesundheitsstörungen, die nicht regelmäßig und nicht nur im Alter beobachtet werden können, bei der Beurteilung des GdB auch dann zu berücksichtigen, wenn sie erstmalig im höheren Alter auftreten oder als « Alterskrankheiten » (etwa « Altersdiabetes » oder « Altersstar ») bezeichnet werden (VG, Teil A, Nr.2 c).
- Erfasst werden die Auswirkungen in allen Lebensbereichen und nicht nur die Einschränkungen im allgemeinen Erwerbsleben.
- Da der GdB seiner Natur nach nur annähernd bestimmt werden kann, sind beim GdB nur Zehnerwerte anzugeben.
- Dabei sollen im Allgemeinen Funktionssysteme zusammenfassend beurteilt werden (VG, Teil A, Nr.2 e).
Liegen mehrere Beeinträchtigungen der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft vor, so wird nach § 152 Abs.3 SGB IX der GdB nach den Auswirkungen der Beeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen festgestellt.
- Bei mehreren Funktionsbeeinträchtigungen sind zwar zunächst Teil-GdB anzugeben; bei der Ermittlung des Gesamt-GdB durch alle Funktionsbeeinträchtigungen dürfen jedoch die einzelnen Werte nicht addiert werden.
- Auch andere Rechenmethoden sind für die Bildung eines Gesamt-GdB ungeeignet.
- Bei der Beurteilung des Gesamt-GdB ist in der Regel von der Funktionsbeeinträchtigung auszugehen, die den höchsten Teil-GdB bedingt und dann im Hinblick auf alle weiteren Funktionsbeeinträchtigungen zu prüfen, ob und inwieweit hierdurch das Ausmaß der Behinderung größer wird, ob also wegen der weiteren Funktionsbeeinträchtigungen dem ersten GdB 10 oder 20 oder mehr Punkte hinzuzufügen sind, um der Behinderung insgesamt gerecht zu werden.
Die Beziehungen der Funktionsbeeinträchtigungen zueinander können unterschiedlich sein. Die Auswirkungen der einzelnen Funktionsbeeinträchtigungen können voneinander unabhängig sein und damit ganz verschiedene Bereiche im Ablauf des täglichen Lebens betreffen.
- Eine Funktionsbeeinträchtigung kann sich auf eine andere besonders nachteilig auswirken, vor allem dann, wenn Funktionsbeeinträchtigungen paarige Gliedmaßen oder Organe betreffen.
- Funktionsbeeinträchtigungen können sich überschneiden.
- Eine hinzutretende Gesundheitsstörung muss die Auswirkung einer Funktionsbeeinträchtigung aber nicht zwingend verstärken.
Von Ausnahmefällen abgesehen, führen leichte Gesundheitsstörungen, die nur einen GdB von 10 bedingen, nicht zu einer Zunahme des Ausmaßes der Gesamtbeeinträchtigung. Dies gilt auch dann, wenn mehrere derartige leichte Gesundheitsstörungen nebeneinander bestehen.
- Auch bei leichten Funktionsbeeinträchtigungen mit einem GdB von 20 ist es vielfach nicht gerechtfertigt, auf eine wesentliche Zunahme des Ausmaßes der Behinderung zu schließen.
- Der Gesamt-GdB ist nicht nach starren Beweisregeln, sondern aufgrund richterlicher Erfahrung, gegebenenfalls unter Hinzuziehung von Sachverständigengutachten, in freier richterlicher Beweiswürdigung festzulegen (vgl.
BSG, Urteil vom 11. November 2004 – B 9 SB 1/03 R -, juris, Rz.17 m.w.N.). Dabei ist zu berücksichtigen, dass die auf der ersten Prüfungsstufe zu ermittelnden nicht nur vorübergehenden Gesundheitsstörungen und die sich daraus abzuleitenden Teilhabebeeinträchtigungen ausschließlich auf der Grundlage ärztlichen Fachwissens festzustellen sind.
- Bei den auf zweiter und dritter Stufe festzustellenden Teil- und Gesamt-GdB sind über die medizinisch zu beurteilenden Verhältnisse hinaus weitere Umstände auf gesamtgesellschaftlichem Gebiet zu berücksichtigen (vgl.
- BSG, Beschluss vom 9.
- Dezember 2010 – B 9 SB 35/10 B -, juris, Rz.5).
- Eine rechtsverbindliche Entscheidung nach § 152 Abs.1 Satz 1 SGB IX umfasst nur die Feststellung einer unbenannten Behinderung und des Gesamt-GdB.
Die dieser Feststellung im Einzelfall zugrundeliegenden Gesundheitsstörungen, die daraus folgenden Funktionsbeeinträchtigungen und ihre Auswirkungen dienen lediglich der Begründung des Verwaltungsaktes und werden nicht bindend festgestellt (BSGE 82, 176 (177 f.)).
Der Teil-GdB ist somit keiner eigenen Feststellung zugänglich. Er erscheint nicht im Verfügungssatz des Verwaltungsaktes und ist nicht isoliert anfechtbar. Es ist somit auch nicht entscheidungserheblich, ob von Seiten des Beklagten oder der Vorinstanz Teil-GdB-Werte in anderer Höhe als im Berufungsverfahren vergeben worden sind, wenn der Gesamt-GdB hierdurch nicht beeinflusst wird.
In Anwendung dieser durch den Gesetz- und Verordnungsgeber vorgegebenen Grundsätze sowie unter Beachtung der höchstrichterlichen Rechtsprechung steht zur Überzeugung des Senats fest, dass die behinderungsbedingten Funktionseinschränkungen des Klägers vom 10.
April 2015 bis 31. März 2016 keinen höheren Gesamt-GdB als 30 und in der Folgezeit keinen höheren als 40 rechtfertigen. Das Funktionssystem „Gehirn einschließlich Psyche », dem wegen der Verortung in den VG, Teil B, Nr.3.11 die Polyneuropathie zuzuordnen ist, erreicht keinen höheren Teil-GdB als 20, wie er von Dr.
Ab. im November 2015 versorgungsärztlich eingeschätzt wurde. Bei den Polyneuropathien ergeben sich nach dieser Ziffer die Funktionsbeeinträchtigungen aufgrund motorischer Ausfälle (mit Muskelatrophien), sensibler Störungen oder Kombinationen von beiden.
Der GdB motorischer Ausfälle ist in Analogie zu den peripheren Nervenschäden einzuschätzen. Bei den sensiblen Störungen und Schmerzen ist zu berücksichtigen, dass schon leichte Störungen zu Beeinträchtigungen, etwa bei Feinbewegungen, führen können. Die von der sachverständigen Zeugin Dr. Ul. teilweise allein auf die Angaben des Klägers gestützten Dysästhesien, die Kraftminderung der distalen Beinmuskulatur sowie die Stand- und Gangataxie sind nicht in einem solchen Ausmaß objektiviert, dass sich bereits ein Einzel-GdB von 30 begründen ließe, was der Senat den Erhebungen von Dr.
Am. bei seiner gutachtlichen Untersuchung entnimmt. Nur der Einbein- und Zehenstand sowie der Zehengang wurden wegen der Gefühlsstörung unsicher vorgenommen. Auf dem Flur der Praxis wurde demgegenüber ein sicherer, etwas langsamer, mittelschrittiger und ordentlich fördernder Gang demonstriert.
- Es fiel lediglich ein leichtes Schonhinken rechts auf.
- Das Begehen der Treppe erfolgte sicher, wenn auch wiederum relativ langsam.
- Dabei wurde ein Bein vor das andere gesetzt.
- Der Handlauf musste nicht benutzt werden.
- Der Hackenstand und -gang wurden sicher demonstriert.
- Die Hockstellung wurde zwar unvollständig eingenommen, was der Kläger selbst jedoch auf seine Kniebeschwerden zurückführte.
Nennenswerte Muskelatrophien zeigten sich bislang nicht, was nicht zuletzt dadurch deutlich wird, dass selbst die von Dr. Ma. jüngst erhobenen Umfangmaße der unteren Extremitäten altersentsprechende Werte ergaben und beim Vergleich beider Seiten an keiner Stelle um mehr als 1 cm voneinander abwichen.
- Damit in Einklang steht, dass durch die medikamentöse Behandlung mit Pregabalin, 50 mg zwar mit Dr. Ul.
- Keine Schmerzfreiheit, aber immerhin durch die Erhöhung der Dosis auf 75 mg, in der Vergangenheit etwa durch Prof. Dr. Ma.
- Im Februar 2015, eine Linderung der Missempfindungen erzielt werden konnte.
- Nach Abklärung von Pelzigkeitsgefühlen im Bereich beider Füße zeigten sich bei ihm in Bezug auf die unteren Extremitäten außer dem Fußheber und dem Großzehenheber rechts mit 3/5 insbesondere keine latenten oder manifesten Paresen.
Seine elektrophysiologische Untersuchung erbrachte zwar den Nachweis einer überwiegend axonalen motorisch betonten Schädigung der Beinnerven. Über dem Tarsaltunnel ließ sich indes weder eine Leitungsverzögerung noch ein Leitungsblock erheben. Die sachverständige Zeugin Kr.
- Beschrieb keine weitergehenden Funktionsbeeinträchtigungen, etwa ab Januar 2017 aufgrund von auftretenden Gleichgewichtsstörungen, wie sie einzig Dr.
- Sc.Ende 2016 auflistete.
- Ein Einzel-GdB von 30 wegen der Polyneuropathie, wie ihn Dr. Ul.
- Medizinisch befürwortete, und den die Sachverständigen sowie Dr.
Hi. und Dr. Wo. unter Bezugnahme auf ihn in ihren versorgungsärztlichen Stellungnahmen ohne nähere Ausführungen zugrunde legten, ist damit nicht untermauert. Eine dem Funktionssystem „Gehirn einschließlich Psyche » zuzuordnende psychiatrische Erkrankung wurde bereits nicht fachärztlich diagnostiziert, weshalb sich hieraus keine Erhöhung des Teil-GdB ableiten lässt.
Dr. Sc. führte als einziger und zudem fachfremd emotionale Belastungsfaktoren an und verschlüsselte sie nach der ICD-10-GM-2018 mit „F43.9″, was für eine Reaktion auf schwere Belastung, nicht näher bezeichnet steht. Gegenüber Dr. Am. berichtete der Kläger, dass er seit einem Jahr zu Depressionen neigt, hingegen noch keine spezifische Therapie in Anspruch nahm.
Ihm fiel er als ausgeglichen, mitteilsam und kommunikativ auf, weshalb er fachfremd nur eine leichte depressive Verstimmung annahm. Ein messbarer Einzel-GdB lässt sich dem nach den VG, Teil B, Nr.3.7 nicht entnehmen. Die beim Kläger wegen der Gesundheitsstörungen an den Haltungs- und Bewegungsorganen vorliegenden Funktionsbehinderungen bedingen in Bezug auf die Funktionssysteme „Rumpf » und „Arme » jeweils einen Teil-GdB von 20.
Das Funktionssystem „Beine » erreicht keinen höheren Wert als 10. Nach den VG, Teil B, Nr.18.1 wird der GdB für angeborene und erworbene Schäden an den Haltungs- und Bewegungsorganen entscheidend bestimmt durch die Auswirkungen der Funktionsbeeinträchtigungen (Bewegungsbehinderung und Minderbelastbarkeit) sowie die Mitbeteiligung anderer Organsysteme.
Die üblicherweise auftretenden Beschwerden sind dabei mitberücksichtigt. Außergewöhnliche Schmerzen sind gegebenenfalls zusätzlich zu werten (vgl. VG, Teil A, Nr.2 j). Schmerzhafte Bewegungseinschränkungen der Gelenke können schwerwiegender als eine Versteifung sein.
- Bei Haltungsschäden und/oder degenerativen Veränderungen an Gliedmaßengelenken und an der Wirbelsäule (z.B.
- Arthrose, Osteochondrose) sind auch Gelenkschwellungen, muskuläre Verspannungen, Kontrakturen oder Atrophien zu berücksichtigen.
- Mit bildgebenden Verfahren festgestellte Veränderungen (z.B.
- Degenerativer Art) allein rechtfertigen noch nicht die Annahme eines GdB.
Ebenso kann die Tatsache, dass eine Operation an einer Gliedmaße oder an der Wirbelsäule (z.B. Meniskusoperation, Bandscheibenoperation, Synovialektomie) durchgeführt wurde, für sich allein nicht die Annahme eines GdB begründen. Bei den entzündlich-rheumatischen Krankheiten sind unter Beachtung der Krankheitsentwicklung neben der strukturellen und funktionellen Einbuße die Aktivität mit ihren Auswirkungen auf den Allgemeinzustand und die Beteiligung weiterer Organe zu berücksichtigen.
Für entzündlich-rheumatische Krankheiten sehen die VG in Teil B, Nr.18.2.1 folgende GdB-Tabelle vor: ohne wesentliche Funktionseinschränkung mit leichten Beschwerden stützen einen GdB von 10, mit geringen Auswirkungen (leichtgradige Funktionseinbußen und Beschwerden, je nach Art und Umfang des Gelenkbefalls, geringe Krankheitsaktivität) zwischen 20 und 40, mit mittelgradigen Auswirkungen (dauernde erhebliche Funktionseinbußen und Beschwerden, therapeutisch schwer beeinflussbare Krankheitsaktivität) zwischen 50 und 70 sowie mit schweren Auswirkungen (irreversible Funktionseinbußen, hochgradige Progredienz) zwischen 80 und 100.
Auswirkungen über sechs Monate anhaltender aggressiver Therapien sind gegebenenfalls zusätzlich zu berücksichtigen. Die Fibromyalgie, das Chronische Fatigue Syndrom (CFS), die Multiple Chemical Sensitivity (MCS) und ähnliche Syndrome sind jeweils im Einzelfall entsprechend der funktionellen Auswirkungen analog zu beurteilen.
- Das Funktionssystem „Rumpf » ist nach diesen Maßstäben mit einem Teil-GdB von 20 ausreichend bewertet.
- Nach den VG, Teil B, Nr.18.9 ergibt sich der GdB bei angeborenen und erworbenen Wirbelsäulenschäden (einschließlich Bandscheibenschäden, Scheuermann-Krankheit, Spondylolisthesis, Spinalkanalstenose und dem so genannten „Postdiskotomiesyndrom ») primär aus dem Ausmaß der Bewegungseinschränkung, der Wirbelsäulenverformung und -instabilität sowie aus der Anzahl der betroffenen Wirbelsäulenabschnitte.
Der Begriff Instabilität beinhaltet die abnorme Beweglichkeit zweier Wirbel gegeneinander unter physiologischer Belastung und die daraus resultierenden Weichteilveränderungen und Schmerzen. So genannte „Wirbelsäulensyndrome » (wie Schulter-Arm-Syndrom, Lumbalsyndrom, Ischialgie sowie andere Nerven- und Muskelreizerscheinungen) können bei Instabilität und bei Einengungen des Spinalkanals oder der Zwischenwirbellöcher auftreten.
- Für die Bewertung von chronisch-rezidivierenden Bandscheibensyndromen sind aussagekräftige anamnestische Daten und klinische Untersuchungsbefunde über einen ausreichend langen Zeitraum von besonderer Bedeutung.
- Im beschwerdefreien Intervall können die objektiven Untersuchungsbefunde nur gering ausgeprägt sein.
Wirbelsäulenschäden ohne Bewegungseinschränkung oder Instabilität haben einen GdB von 0 zur Folge. Gehen diese mit geringen funktionellen Auswirkungen (Verformung, rezidivierende oder anhaltende Bewegungseinschränkung oder Instabilität geringen Grades, seltene und kurzdauernd auftretende leichte Wirbelsäulensyndrome) einher, ist ein GdB von 10 gerechtfertigt.
Ein GdB von 20 ist bei mittelgradigen funktionellen Auswirkungen in einem Wirbelsäulenabschnitt (Verformung, häufig rezidivierende oder anhaltende Bewegungseinschränkung oder Instabilität mittleren Grades, häufig rezidivierende und über Tage andauernde Wirbelsäulensyndrome) vorgesehen. Liegen schwere funktionelle Auswirkungen in einem Wirbelsäulenabschnitt vor (Verformung, häufig rezidivierende oder anhaltende Bewegungseinschränkung oder Instabilität schweren Grades, häufig rezidivierende und Wochen andauernde ausgeprägte Wirbelsäulensyndrome) ist ein Teil-GdB von 30 angemessen.
Ein GdB-Rahmen von 30 bis 40 ist bei mittelgradigen bis schweren funktionellen Auswirkungen in zwei Wirbelsäulenabschnitten vorgesehen. Besonders schwere Auswirkungen (etwa Versteifung großer Teile der Wirbelsäule; anhaltende Ruhigstellung durch Rumpforthese, die drei Wirbelsäulenabschnitte umfasst (z.B.
- Milwaukee-Korsett); schwere Skoliose (ab ca.70Grad nach Cobb)) eröffnen einen GdB-Rahmen von 50 bis 70.
- Schließlich ist bei schwerster Belastungsinsuffizienz bis zur Geh- und Stehunfähigkeit ein GdB-Rahmen zwischen 80 und 100 vorgesehen.
- Anhaltende Funktionsstörungen infolge Wurzelkompression mit motorischen Ausfallerscheinungen – oder auch die intermittierenden Störungen bei der Spinalkanalstenose – sowie Auswirkungen auf die inneren Organe (etwa Atemfunktionsstörungen) sind zusätzlich zu berücksichtigen.
Bei außergewöhnlichen Schmerzsyndromen kann auch ohne nachweisbare neurologische Ausfallerscheinungen (z.B. Postdiskotomiesyndrom) ein GdB über 30 in Betracht kommen. Die Sachverständigen Dr. Am. und Dr. Ma. erhoben im Bereich der Hals- und Brustwirbelsäule jeweils eine fortgeschritten Spondylosteochondrose sowie hinsichtlich der Lendenwirbelsäule ein chronisch-rezidivierendes degeneratives Lendenwirbelsäulensyndrom, einen Bandscheibenvorfall im Segment L4/5 und eine Bandscheibenprotrusion im Segment L5/S1.
- Mittelgradige funktionelle Auswirkungen ließen sich indes mit Dr. Ma.
- Entgegen der Annahme des Klägers nur im unteren Wirbelsäulenabschnitt objektivieren, weshalb kein höherer Einzel-GdB als 20 begründbar ist.
- Zuletzt war ihm bei der gutachtlichen Untersuchung Anfang 2018 das Seitneigen der Rumpfwirbelsäule lediglich noch bis 15-0-15 Grad möglich (Referenzwert 30 bis 40-0-30 bis 40 Grad; vgl.
hierzu und zu den folgenden Werten Buckup, Klinische Tests an Knochen, Gelenken und Muskeln, 5. Aufl.2012, S.23 ff.). Das Drehen im Sitzen rechts/links konnte bis 20-0-20 Grad (30-0-30 Grad) vorgenommen werden. Der Fingerspitzen-Boden-Abstand bei gestreckten Kniegelenken und vornüber geneigtem Rumpf betrug 50 cm, was erklärt, dass sich der Kläger die Socken allein nicht anziehen kann, hingegen Ende 2016 bei einer Untersuchung durch Dr.
Sc. noch 30 cm. Das Zeichen nach Schober, welches im Rahmen der ambulanten therapeutischen Behandlung bei diesem um 2 cm auf 10/14 cm verbessert werden konnte, wurde mit 10/12,5 cm (7/10/13 cm) und dasjenige nach Ott mit 30/30,5 cm (28/30/32 cm) gemessen. Der Langsitz war nicht durchführbar. Neben den allenfalls leichtgradigen funktionellen Auswirkungen im Bereich der Brustwirbelsäule waren sie in Bezug auf die Halswirbelsäule nicht mehr als gering.
Bei der Inklination betrug der Abstand zwischen der Kinnspitze und dem Brustbein 2,5 cm. Bei der Extension erreichte der Nasenrücken die Horizontale. Die Seitneigung der Halswirbelsäule erfolgte beidseits bis 30 Grad (45-0-45 Grad) und die Rotation beidseits bis 60 Grad (60 bis 80-0-60 bis 80 Grad; vgl.
insoweit Thomsen/Wich, Körperliche Untersuchung – Anleitung in Bildern für Studium und Praxis, 2. Aufl.2018, S.186). Unter Berücksichtigung der Messfehlerspanne ergaben sich bei der gutachtlichen Untersuchung durch Dr. Am. im Frühjahr 2017 keine Abweichungen. Der Kinnspitzen-Jugulum-Abstand betrug damals 5/21 cm.
Das Seitneigen wurde vom Kläger bis 20-0-25 Grad und das Drehen bis 65-0-50 Grad vorgenommen. Bezeichnenderweise äußerte der Kläger gegenüber Dr. Am. keine Beschwerden im Bereich der Hals- und Brustwirbelsäule. Das chronisch-rezidivierende Lendenwirbelsäulensyndrom geht mit üblicherweise damit verbundenen Schmerzen einher, was in den Werten der GdB-Tabelle bereits berücksichtigt ist.
Außergewöhnliche Schmerzen, die insoweit zusätzlich zu berücksichtigen wären (VG, Teil A, Nr.2 j; st. Rspr. vgl. Urteil des Senats vom 26. Februar 2015 – L 6 SB 2969/14 -, juris, Rz.56), sind indes nicht nachgewiesen. Lediglich während einer kurzen Zeitspanne, in welche die Begutachtung bei Dr. Am. fiel, nahm der Kläger das Opiat Targin, 5 mg (1-0-2) ein.
Anfang 2018 griff er demgegenüber ausschließlich auf Novaminsulfon, 500 mg (2-2-2) und alternativ Ibuprofen, 600 mg (1-1-1) zurück, wie er gegenüber Dr. Ma. äußerte. Solchen Schwankungen im Gesundheitszustand ist mit einem Durchschnittswert Rechnung zu tragen (VG, Teil A, Nr.2 f).
- Die Schmerzen strahlten im Übrigen weder aus noch führten sie zu Lähmungen.
- Damit in Einklang steht, dass der Kläger nach eigenem Bekunden jeden zweiten Tag im ganzen Haus saugt sowie zweimal die Woche Staub wischt und die Böden putzt.
- Bis Herbst 2017 war er zudem als Monteur an einem Fließband vollschichtig tätig.
Die Arbeit mag er zuletzt als beschwerlich empfunden haben. Nennenswerte krankheitsbedingte Ausfallzeiten sind allerdings nicht belegt. Anhaltende Funktionsstörungen infolge einer Wurzelkompression mit motorischen Ausfallerscheinungen oder Auswirkungen auf die inneren Organe sind nicht dargetan.
Die medizinische Einschätzung von Dr. Am., der einen Einzel-GdB von 30 befürwortete, was etwa mittelgradige funktionelle Auswirkungen in zwei Wirbelsäulenabschnitten voraussetzte, konnte der Senat nicht nachvollziehen. Das Funktionssystem „Rumpf » ist folglich mit einem Teil-GdB von 20 angemessen bewertet.
Der GdB bei Gliedmaßenschäden ergibt sich nach den VG, Teil B, Nr.18.11 aus dem Vergleich mit dem GdB für entsprechende Gliedverluste. Trotz erhaltener Extremität kann der Zustand gelegentlich ungünstiger sein als der Verlust. Die aufgeführten GdB für Gliedmaßenverluste gehen, soweit nichts Anderes erwähnt ist, von günstigen Verhältnissen des Stumpfes und der benachbarten Gelenke aus.
Bei ausgesprochen ungünstigen Stumpfverhältnissen, bei nicht nur vorübergehenden Stumpfkrankheiten sowie bei nicht unwesentlicher Funktionsbeeinträchtigung des benachbarten Gelenkes sind diese Sätze im Allgemeinen um 10 zu erhöhen, unabhängig davon, ob Körperersatzstücke getragen werden oder nicht. Körperersatzstücke, orthopädische und andere Hilfsmittel mindern bei Verlust und Funktionsstörungen der Gliedmaßen sowie bei Funktionseinschränkungen des Rumpfes die Auswirkungen der Behinderung, ohne dass dadurch der durch den Schaden allein bedingte GdB eine Änderung erfährt.
Bei der Bewertung des GdB von Pseudarthrosen ist zu berücksichtigen, dass straffe günstiger sind als schlaffe. Bei habituellen Luxationen richtet sich die Höhe des GdB außer nach der Funktionsbeeinträchtigung der Gliedmaße auch nach der Häufigkeit der Ausrenkungen.
Das Funktionssystem „Arme » begründet danach ob der Polyarthrose an den Fingergelenken beider Hände, wie sie erstmals der sachverständige Zeuge Dr. Gu. feststellte, und unter Berücksichtigung der VG, Teil B, Nr.18.13, ohne dass auf Nr.18.2.1 zurückzugreifen ist, wie Dr. Am. meinte, einen Teil-GdB von 20.
Diese Gesundheitsstörung geht mit Schwellungen, Deformierungen, einer Kraftminderung und einer eingeschränkten Beweglichkeit einher, wie sie die Sachverständigen objektivierten, allerdings erstmals durch die gutachtliche Untersuchung durch Dr. Am. Ihm fiel eine deutliche Verdickung der Mittelgelenke der Finger II bis V, jeweils mit Druckschmerzhaftigkeit, auf.
Am stärksten betroffen war der Mittelfinger. Er erkannte eine leichte Ulnardeviation im Mittelgelenk des zweiten und dritten Fingers. Die Beweglichkeit der Finger war erheblich eingeschränkt. Der Faustschluss konnte nur inkomplett gezeigt werden. Die Streckung der Langfinger, vor allem des fünften Fingers, war deutlich reduziert.
Die Beweglichkeit der Daumen war hingegen nur leicht beeinträchtigt, was insbesondere die Beugung betraf. Hierdurch ist der Kläger bei der Nahrungsaufnahme und Hygiene, beim Heben und Greifen sowie bei Feinarbeiten wie dem Binden einer Schleife oder dem Öffnen einer Flasche beeinträchtigt, wie Dr.
- Ma. herausstellte.
- Gleichwohl kann er den Pflanzenschnitt im Garten selbst durchführen, weshalb ein Teil-GdB von 20 aufgrund der Begutachtung durch Dr. Am.
- Ab Anfang April 2017 angemessen, aber auch ausreichend ist.
- Entgegen der Einlassung des Klägers ist nicht belegt, dass er seine Arme nur bis zur Höhe der Schultern anheben kann.
Die zuletzt von Dr. Ma. erhobenen Werte nach der Neutral-Null-Methode bei der Bewegung der Schultergelenke betrugen für das Beugen und Strecken rechts 170-0-50 Grad und links 140-0-40 Grad. Die Ab- und Adduktion wurden rechts bis 160-0-50 Grad und links bis 120-0-50 Grad vorgenommen.
Die Innen- und Außenrotation bei anliegendem Oberarm ergaben beidseits Werte von 90-0-60 Grad. Hierdurch ist eine deutlich bessere Beweglichkeit als von ihm angegeben nachgewiesen. Da allein der Kläger Berufung einlegte, kann offenbleiben, ob sich, wie vom SG angenommen, ein Teil-GdB von 20 bereits ab April 2016 begründen lässt.
Das Funktionssystem „Beine » erreicht nach den VG, Teil B, Nr.18.14 keinen höheren Teil-GdB als 10, wie ihn Dr. Ma. ob des von ihm diagnostizierten Knick-Hohl-Spreiz-Fußes, des Hallux valgus interphalgenus beidseits, der Plantarfasziitis beidseits, des leichten Fußrückenhöckers beidseits, der beginnenden Gonarthrose rechts und der mittelgradigen Gonarthrose links medizinisch einschätzte.
- Insbesondere die Beweglichkeit der Kniegelenke stellte er mit Werten nach der Neutral-Null-Methode für die Beugung und Streckung von 130-0-0 Grad als frei fest.
- Eine Schwellung oder ein Erguss wurden nicht erhoben.
- In Bezug auf die bei Antragstellung im April 2015 angeführte Synkope, die bedarfsweise mit Paracetamol behandelten Kopfschmerzen sowie die Hypertonie, welche nicht etwa mit einem diastolischen Blutdruck mehrfach über 100 mmHg oder einer Organbeteiligung verbunden ist (VG, Teil B, Nr.9.3), sind nach den medizinischen Befundunterlagen keine Gesundheitsstörungen objektiviert, derentwegen einem Funktionssystem zuzuordnende Einschränkungen vorliegen, welche überhaupt erst geeignet wären, den Gesamt-GdB zu erhöhen.
Unter Berücksichtigung der Grundsätze für die Bildung des Gesamt-GdB, wonach insbesondere einzelne Teil-GdB-Werte nicht addiert werden dürfen (VG, Teil A, Nr.3 a) und grundsätzlich leichte Gesundheitsstörungen, die nur einen GdB von 10 bedingen, nicht zu einer Zunahme des Ausmaßes der Gesamtbeeinträchtigung führen (VG, Teil A, Nr.3 d ee), ist im Falle des Klägers wegen der Teil-GdB von 20 für die Funktionssysteme „Gehirn einschließlich Psyche », „Rumpf » und „Arme » ab dem vom SG zugrunde gelegten 1.
- April 2016 kein höherer Gesamt-GdB als 40 erreicht, zuvor wegen des Teil-GdB von 10 für das Funktionssystem „Arme » kein höherer als 30.
- Den medizinischen Einschätzungen eines solchen von 50 folgt der Senat nicht.
- Ihnen liegt allesamt die nicht nachvollziehbare Annahme zugrunde, die Polyneuropathie bedinge einen Einzel-GdB von 30.
Es bestehen zwar Zweifel, ob die generelle Aussage des Beklagten, dass sich bei Teil-GdB-Werten von 30, 20 und 20 selbst bei fehlenden gegenseitigen Überschneidungen ein Gesamt-GdB von 50 nicht begründbar ist, zutrifft. Hierauf musste indes nicht weiter eingegangen werden.
Kann man bei einer Polyneuropathie nicht mehr laufen?
Die häufigsten Beschwerden bei einer Polyneuropathie Was oft mit einem Kribbeln in den Beinen beginnt, führt über Taubheitsgefühle bis hin zu Lähmungserscheinungen. Im Endstadium der Polyneuropathie sind Betroffene häufig auf einen Rollator oder gar einen Rollstuhl angewiesen.
Die Patienten sind im Alltag stark eingeschränkt, können meist nur noch kurze Wege zurücklegen und verlieren die Fähigkeit den gewohnten Freizeitaktivitäten nachzugehen. Polyneuropathie im Endstadium bedeutet die Einbuße eines Großteils an Lebensqualität. Der Beginn der Erkrankung äußert sich bei den meisten Menschen mit einem Brennen in den Beinen oder den Füßen.
Hinzu kommt ein taubes Gefühl, das sich zum Beispiel auch darin zeigt, dass Berührungen in gewissen Hautregionen nicht mehr wahrgenommen werden können. Durch die Polyneurotherapie haben die Nerven des peripheren Systems Schwierigkeiten, die notwendige Nachrichtenübermittlung zwischen Gehirn und Rückenmark zu gewährleisten.
Ist Polyneuropathie psychisch?
Auf den Punkt gebracht –
Die Polyneuropathie ist eine Erkrankung der peripheren Nerven. Genetische Faktoren spielen kaum eine Rolle. Eine Polyneuropathie hat keine psychosomatischen Ursachen. Es sind überwiegend die längsten Nerven (v.a. Beine und Hände) betroffen.
Bei der Polyneuropathie handelt es sich um eine Erkrankung des peripheren Nervensystems, weshalb sie auch Periphere Neuropathie genannt wird. Wie viele Begriffe in der medizinischen Fachsprache entstammen auch diese beiden dem Altgriechischen: „Peripher » bedeutet „am Rande befindlich », „Poly- » bedeutet „mehrere, viele ». Betroffen sind also mehrere Nerven in randständigen Bereichen des Körpers.
Wie bekommt man ein Taubheitsgefühl wieder weg?
Taubheitsgefühl (Hypästhesie) – HiToP® PNP Ursachen des Taubheitsgefühls Das Taubheitsgefühl kann viele Ursachen haben, die es aufzudecken gilt, bevor eine Behandlung vorgenommen wird:
Ischämie als mangelnde Durchblutung des entsprechenden Bereichs abgeklemmte oder verletzte Nerven, beispielsweise bei einem Bandscheibenvorfall Nervenerkrankungen wie Schädigungen der Haut, beispielsweise durch Verbrennungen Schlaganfall Infektionskrankheiten wie Gürtelrose, Hirnhautentzündung (Meningitis) oder Borreliose Migräne psychologische Faktoren wie Angst- und Panikattacken Tumoren Vergiftungen Vitamin-B12-Mangel Karpaltunnelsyndrom bei Taubheitsgefühl in den Händen.
Symptome und Formen der Hypästhesie Eine Hypästhesie ist eine herabgesetzte Druck- bzw. Berührungsempfindung und gehört zu den Sensibilitätsstörungen. Sie kann an Armen, Händen, Oberschenkeln, Füßen oder im Gesicht auftreten. Seltener macht sich das Taubheitsgefühl im Kopf- oder Rumpfbereich bemerkbar.
taktile Hypästhesie: geminderte Berührungs- und Druckempfindung thermische Hypästhesie: gemindertes Hitze- und Kälteempfinden Hypalgesie: reduziertes Schmerzempfinden Pallhypästhesie: verminderte Wahrnehmung von Vibrationen Anästhesie: kompletter Sensibilitätsausfall.
Ist das Taubheitsgefühl nicht von anderen Symptomen begleitet und verschwindet es nach kurzer Zeit von selbst wieder, ist es meistens harmlos. Tritt es jedoch häufig und länger auf, kann es der Hinweis auf eine Grunderkrankung sein. Diagnose der Hypästhesie Die Diagnose basiert auf einer umfangreichen Anamnese.
Der Arzt befragt den Patienten, wann das Taubheitsgefühl zuletzt auftrat, ob das Taubheitsgefühl in oder nach einer bestimmten Situation bemerkt wurde, beispielsweise nach einem Unfall oder bei einer bestimmten Haltung, ob das Taubheitsgefühl einseitig oder beidseitig ist, ob es anhaltend ist, vergeht oder wiederkehrt und ob andere Erkrankungen bekannt sind, durch die das Taubheitsgefühl ausgelöst werden könnte, beispielsweise Diabetes.
Der Arzt prüft das Gleichgewichtsgefühl, die Eigenreflexe, das Sehen, das Gehör und das Bewusstsein des Patienten. Abhängig von der Verdachtsdiagnose kann der Arzt Blutuntersuchungen, Röntgenuntersuchungen, eine Dopplersonografie der Blutgefäße, eine Elektroneurografie oder eine Computertomografie vornehmen.
Behandlungsmöglichkeiten der Hypästhesie Die Behandlung der Hypästhesie erfolgt abhängig von der Ursache. Liegt eine Durchblutungsstörung als Ursache vor und ist sie nur leicht ausgeprägt, reicht es oft aus, den betroffenen Körperteil auszuschütteln oder zu reiben, bis das Taubheitsgefühl wieder verschwindet.
Eingeklemmte Nerven können mit muskelentspannenden Medikamenten und mit Schmerzmittel behandelt werden. Zusätzlich kann eine physiotherapeutische Behandlung helfen. Liegt ein Bandscheibenvorfall vor, kann eine Operation erforderlich sein, wenn andere Behandlungsmöglichkeiten nicht anschlagen.
Ist Diabetes die Ursache des Taubheitsgefühls, muss der Blutzuckerspiegel des Patienten mit Insulin und mit der entsprechenden Ernährung richtig eingestellt werden. Bei einer Polyneuropathie kann eine Infusion verabreicht werden. Zusätzlich werden oft Schmerzmittel verordnet. Eine weitere Möglichkeit stellt die genannt, dar.
Ein Schlaganfall gehört in die neurologische und neurochirurgische Behandlung. Bei einer Infektion als Ursache der Hypästhesie verordnet der Arzt Antibiotika. Bei einer Migräne als Ursache wird Sie Ihr behandelnder Arzt an einen Neurologen oder HNO-Arzt überweisen.
- Tumoren werden zumeist operativ behandelt.
- Liegt ein Karpaltunnelsyndrom vor, wird zuerst eine konservative Behandlung durch Orthopäden, Physiotherapie und Chiropraktiker angestrebt.
- Verläuft diese Behandlung erfolglos, ist eine Operation erforderlich.
- Ein Vitamin-B12-Mangel wird durch die Gabe von Vitamin B12, zumeist durch Injektionen, behandelt.
Zusätzlich kann eine Behandlung durch den Internisten erfolgen, wenn der Mangel an Vitamin B12 bereits zu Folgeerkrankungen geführt hat. : Taubheitsgefühl (Hypästhesie) – HiToP® PNP
Was verschlechtert Polyneuropathie?
Eine Polyneuropathie liegt vor, wenn gleichzeitig mehrere periphere Nerven im Körper nicht richtig funktionieren.
Infektionen, Toxine, bestimmte Arzneimittel, Krebs, Nährstoffmangel, Diabetes, Autoimmunerkrankungen und andere Erkrankungen können eine Fehlfunktion vieler peripheren Nerven zur Folge haben. Es kommt eventuell zu Empfindungsverlust, Schwäche oder zu beiden Symptomen, zuerst in den Füßen und Händen und anschließend in den Armen, Beinen oder dem Rumpf. Die Diagnose lässt sich anhand der Ergebnisse von Elektromyografie, Messungen der Nervenleitungsgeschwindigkeit sowie Blut- und Urintests nachweisen. Wenn es bei der Behandlung der ursächlichen Störung nicht zu einer Beseitigung der Symptome kommt, ist der Einsatz von Physiotherapie, bestimmten Arzneimitteln und anderen Maßnahmen sinnvoll.
Polyneuropathie kann folgende Ausprägungen haben:
Akut (plötzlicher Beginn) chronisch (langsame Entwicklung, oft über Monate oder Jahre hinweg).
Eine Akute Polyneuropathie ist auf viele Ursachen zurückzuführen:
Bestimmte Toxine, z.B. Trikresylphosphat (TOCP) und Thallium
Die Ursache für eine chronische Polyneuropathie ist häufig unbekannt. Zu den bekannten Ursachen gehören:
Arzneimittel, u.a. das Antiepileptikum Phenytoin, einige Antibiotika (Chloramphenicol, Nitrofurantoin und Sulfonamide) sowie einige Mittel zur Chemotherapie (Vinblastin und Vincristin)
Die häufigste Form der chronischen Polyneuropathie ist oft auf mangelnde Kontrolle des Blutzuckerspiegels bei Diabetikern zurückzuführen. Ein übermäßiger Konsum von Alkohol kann jedoch auch eine Rolle spielen. Abhängig von der Ursache können sich Polyneuropathien auf folgende Bereiche des Körpers auswirken:
Motorische Nerven (die die Bewegung der Muskeln kontrollieren) Sensorische Nerven (die die sensorischen Informationen weiterleiten) Hirnnerven (die Kopf, Gesicht, Augen, Nase, bestimmte Muskeln und Ohren mit dem Gehirn verbinden) Autonome Nerven (die unwillkürliche Funktionen wie Blutdruck und Herzfrequenz steuern) Eine Kombination der oben genannten Infektionen
Eine Polyneuropathie kann durch Schäden an den folgenden Stellen entstehen: Die Symptome der Polyneuropathie können – je nach Ursache – plötzlich auftreten (akut, über einige Tage bis zu einigen Wochen) oder sie entwickeln sich langsam und treten über einen längeren Zeitraum auf (chronisch, über Monate oder Jahre).
Viele chronische Polyneuropathien wirken sich hauptsächlich auf das Empfindungsvermögen aus. Gewöhnlich sind anfangs die Füße betroffen, manchmal aber auch die Hände. Prickeln, Taubheit, brennender Schmerz und Verlust des Vibrationsempfindens und des Lagesinns (Unfähigkeit, die Arme und Beine zu spüren) sind die auffälligsten Symptome.
Da die Betroffenen die Lage ihrer Gelenke nicht spüren, gehen sie wackelig und stehen nicht sicher. Dabei werden oft die Muskeln nicht benutzt. Sie werden also letztendlich schwach und verkümmern. Das führt eventuell zu ihrer Steife und andauernden Verkürzung (Kontrakturen).
- Häufig entwickeln sich zusätzlich Auffälligkeiten im vegetativen Nervensystem Überblick über das vegetative Nervensystem Das vegetative Nervensystem reguliert bestimmte Prozesse im Körper, z.B.
- Blutdruck und Atemfrequenz.
- Dieses System arbeitet automatisch (autonom), ohne bewusste Mitwirkung einer Person.
Störungen. Erfahren Sie mehr, das die automatisch ablaufenden Körperfunktionen regelt (wie Blutdruck, Herzschlag, Darmfunktion, Speichelbildung und Blasenkontrolle). Typische Beschwerden sind Verstopfung, Störung der Sexualfunktion und fluktuierender Blutdruck – am auffälligsten ist ein plötzlicher Abfall des Blutdrucks beim Aufstehen ( orthostatische Hypotonie Schwindel oder Benommenheit beim Aufstehen Bei einigen Menschen, insbesondere im höheren Alter, fällt der Blutdruck im Sitzen oder beim Aufstehen äußerst stark ab (dies nennt man orthostatische oder posturale Hypotonie).
Untersuchung durch den Arzt Elektromyografie und Messung der Nervenleitfähigkeit Blut- und Urintests zur Ursachenfeststellung
Eine chronische Polyneuropathie lässt sich in der Regel an den Symptomen erkennen. Eine körperliche Untersuchung kann bei der Diagnose der Polyneuropathie und Ursachenfindung helfen.
Eine Polyneuropathie zu bestätigen Ihren Schweregrad zu bestimmen Zu bestimmen, ob motorische Nerven, sensorische Nerven oder eine Kombination beider Arten beteiligt sind
Nach der Diagnosestellung ist die – ggf. heilbare – Ursache der Polyneuropathie zu erkennen. Es wird nach ähnlichen Symptomen sowie ihrer Entwicklungsgeschwindigkeit gesucht. Diese Informationen können Aufschluss über mögliche Ursachen geben. Blut- und Urinuntersuchungen geben eventuell Aufschluss darüber, was die Polyneuropathie hervorruft, z.B.
Diabetes, Niereninsuffizienz oder eine Schilddrüsenunterfunktion. Manchmal ist eine Nerven- oder Muskelbiopsie notwendig. Polyneuropathie an den Händen und Füßen ist manchmal der erste Hinweis auf Diabetes. Manchmal, wenn sich nach umfassenden Untersuchungen keine auffällige Ursache nachweisen lässt, ist die Neuropathie auf eine erbliche Form zurückzuführen, von der zwar andere Familienangehörige leicht betroffen sind, die aber nie bei ihnen diagnostiziert wurde.
Bei einer weit verbreiteten, sich rasch verstärkenden Schwäche werden andere Tests durchgeführt:
Mit einer Spirometrie Einsatz eines Spirometers wird festgestellt, ob die Atmungsmuskulatur betroffen ist. Mit der Spirometrie wird gemessen, welches Luftfassungsvermögen die Lunge aufweist und wie schnell die Luft wieder ausgeatmet werden kann.
Behandlung der Krankheitsursache Schmerzbehandlung Manchmal Physio- und Ergotherapie
Eine spezifische Behandlung der Polyneuropathie ist durch folgende Ursachen bedingt:
Arzneimittel und Toxine : Das Absetzen des Arzneimittels oder Vermeiden einer Exposition gegenüber dem Toxin kann die Polyneuropathie mitunter rückgängig machen. Manche toxischen Wirkungen lassen sich durch entsprechende Gegenmittel beseitigen. Übermaß an Vitamin-B6: Das Absetzen des Vitamins führt eventuell zur Heilung.
Lässt sich die Ursache nicht beseitigen, liegt der Schwerpunkt der Behandlung auf der Beseitigung der Schmerzen und der Muskelschwäche. Physiotherapie verringert manchmal die Muskelsteife und kann verhindern, dass sich die Muskeln verkürzen und steif werden. Copyright © 2023 Merck & Co., Inc., Rahway, NJ, USA und seine verbundenen Unternehmen. Alle Rechte vorbehalten.
Welches Vitamin fehlt bei Polyneuropathie?
Ein Mangel an Vitamin B6 kann eine subakute sensomotorische Polyneuropathie verursachen. Zu einem Mangel an Vitamin B6 kann es bei einer raschen Gewichtsabnahme oder durch Komplikationen bei der Behandlung von Morbus Parkinson kommen.
Ist Bewegung gut bei Polyneuropathie?
Krankengymnastik bei Polyneuropathie – HiToP® PNP Bei verschiedenen Formen von Polyneuropathie können die mit Krankengymnastik gelindert werden. Die Betroffenen werden weniger schmerzempfindlich. Die erfolgt symptomatisch, abhängig vom Beschwerdebild. Um die Nerven durch Reize gezielt zu aktivieren, können Sie verschiedene Übungen auch zu Hause anwenden. Positive Auswirkungen von Bewegung Bewegung hat verschiedene positive Auswirkungen bei Polyneuropathie:
Verringerung von Taubheit in Händen und Füßen Reduzierung von Gangunsicherheit und Sturzrisiko Verbesserung von Fitness und Wohlbefinden Verbesserung der Herzfunktion.
Die medizinische Trainingstherapie (MTT) umfasst ein strukturiertes Programm spezifischer Übungen. Sie kann geschädigte Nerven stimulieren, die Balance verbessern und die Muskulatur kräftigen. Regelmäßige Bewegung kurbelt den Stoffwechsel an. Da das Schmerzempfinden von Patienten mit Polyneuropathie häufig gestört ist, sollte der Physiotherapeut darauf achten, dass sich der Patient bei der Krankengymnastik nicht verletzt.
Bewegungstherapie bei Polyneuropathie Bei der Bewegungstherapie ist es wichtig, den geeigneten Schwierigkeitsgrad für den Patienten herauszufinden. Der Patient kann dafür dem Arzt oder Physiotherapeuten seine Krankengeschichte erzählen. Nach einem Gleichgewichtstest können Haltungen und Bewegungen ausprobiert werden, die zu Beginn einfach sind.
Der Schwierigkeitsgrad wird langsam gesteigert. Der Patient sollte den Schwierigkeitsgrad gerade noch schaffen. Zu einfache Übungen sind selten von Nutzen, während zu schwere Übungen den Patienten überlasten. Auch schwache Patienten können im Beisein des Therapeuten verschiedene Übungen absolvieren.
- Wichtig: Bei den selbstständigen Übungen zu Hause sollten Sie sich festhalten können, um Stürze zu vermeiden.
- Übungen zur Verbesserung der Balance und Gangsicherheit Mit einem Balance-Pad und einem Bewegungsball können Sie bei Polyneuropathie die Balance und die Gangsicherheit verbessern.
- Es reicht aus, wenn Sie jede Übung etwa zwei Minuten lang absolvieren.
Verschiedene dieser Übungen lassen sich gut in den Alltag einbauen. Um nicht zu stürzen, sollten Sie zwischen einem Tisch und einem Stuhl trainieren. Gleichgewicht, Körperwahrnehmung und Symptome verbessern sich, je häufiger Sie die Übungen ausführen. Beim Gleichgewichtstraining werden nicht die Muskeln, sondern die Nerven trainiert.
Auch wenn das Gleichgewichtstraining täglich nur wenige Minuten erfordert, sind die ersten kleinen Erfolge bereits während des Trainings sichtbar.Auf dem Balance-Pad können Sie beispielsweise 20 Sekunden lang stehen. Um den Schwierigkeitsgrad zu steigern, führen Sie die Übung auf einem Bein und mit geschlossenen Augen aus.
Um auch unter Ablenkung einen sicheren Stand zu trainieren, können Sie zum Beispiel beim Stehen auf dem Balance-Pad einen kleinen Ball an die Wand werfen, den Sie dann wieder auffangen. Aktivierung der Nerven mit Übungen zu Hause Die Übungen zur Aktivierung der Nerven können Füße, Beine und Hände ansprechen: Für die Füße: Ihre Füße trainieren Sie, indem Sie barfuß auf verschiedenen Oberflächen gehen.
- Mit Ihren Füßen können Sie eine am Boden liegende Zeitung greifen und zerreißen.
- Beim Stehen in aufrechter Haltung sollten Sie Ihre Zehenspitzen 10 Sekunden lang in den Boden drücken, ohne sie einzukrallen.
- Diese Übung wiederholen Sie dreimal.
- Für die Beine: Beim Stehen auf einem Bein halten Sie 20 Sekunden lang die Balance.
Dann wechseln Sie das Bein. Für die Hände: Einen kleinen Gymnastikball rollen Sie über Hand und Unterarm. Zur Verbesserung der Sensomotorik können Sie eine Schüssel mit Bohnen oder Erbsen füllen und mit der Hand hineingreifen. Weitere geeignete Übungen bei Polyneuropathie Bei einer Polyneuropathie können Sie mit verschiedenen Übungen die Koordination verbessern.
Das gelingt mit zwei Tennisbällen, die Sie mit beiden Händen in die Luft werfen und dann wieder auffangen.Zur Kräftigung der Beine halten Sie sich im aufrechten Stand an einem Stuhl fest, heben die Fersen, halten kurz die Position und senken die Fersen wieder ab. Übungen für den sicheren Gang Einen sicheren Gang können Sie trainieren, indem Sie bewusst im Zeitlupentempo 30 Sekunden lang gehen.
Bei den einzelnen Schritten halten Sie das Gleichgewicht. Zur Sicherheit sollte sich immer ein Tisch oder ein Stuhl in Ihrer Nähe befinden. Den Schwierigkeitsgrad steigern Sie, indem Sie beim Gehen im Zeitlupentempo die Knie hochziehen oder auf Zehenspitzen gehen.
- Auch hier halten Sie bei den Schritten das Gleichgewicht.
- Sie sollten immer nach 30 Sekunden eine Pause einlegen.
- Trainieren Sie länger als 30 Sekunden am Stück, ist das Nervensystem überfordert.
- Ein besseres Gangbild können Sie mit Übungen an einer Treppe erzielen.
- Dazu halten Sie sich am Geländer fest und versuchen, mit einem Bein so viele Stufen wie möglich zu nehmen.
Die Übung wiederholen Sie mit dem anderen Bein. Verbesserung der allgemeinen Fitness Zur Verbesserung der allgemeinen Fitness können Sie mit einem Ergometer trainieren. Erlaubt es Ihr körperlicher Zustand, können Sie unter Anleitung eines Therapeuten auch Wassergymnastik ausführen.
Wie schnell schreitet eine Polyneuropathie voran?
Eine sehr schnell verlaufende Form der Polyneuropathie ist das Guillain-Barré-Syndrom, das nach einem Magen-Darm- oder Atemwegsinfekt auftreten kann. Innerhalb von zwei bis vier Wochen steigt die Polyneuropathie von den Füßen auf und verursacht Missempfindungen und Lähmungen.